Wer darf beerdigen?
Im Todesfall müssen grundsätzlich die Angehörigen den Bestatter beauftragen, sie sind “bestattungspflichtig”. Dies ist in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer festgelegt. Im Bestattungsgesetz Hamburg heißt es dazu im § 10, Absatz 1: “Für die Bestattung haben die Angehörigen (§ 22 Absatz 4) zu sorgen.”
Wer muss die Beerdigungskosten tragen?
Für die Bestattungskosten haftet gem. § 1968 BGB der Erbe. Einen Anspruch gegen den Erben haben nur Bestattungsberechtigte oder Bestattungsverpflichtete. Bei Erbenmehrheit richtet sich der Anspruch gegen die einzelnen Miterben als Gesamtschuldner.
Wer kümmert sich um Beerdigung wenn man keine Familie hat?
Das Gesetz schreibt vor, dass jeder Tote nach zehn Tagen bestattet werden muss. Finden sich in diesem Zeitraum keine Angehörigen, kümmert sich das Ordnungsamt um die Bestattung. Krankenhäuser, Bestatter, Altenheime oder Betreuer informieren das Ordnungsamt, wenn keine Angehörige zu finden sind.
Warum geht das Geld der Lebensversicherung nicht an den falschen?
Bezugsrecht – So geht das Geld der Versicherung nicht an den Falschen. Passen Versicherte beim Bezugsrecht der Lebensversicherung nicht auf, droht Ärger. Denn ist der Bezugsberechtigte nicht eindeutig festgelegt, bekommt allzu schnell der Falsche das Geld der Versicherung.
Was kann der plötzliche Tod eines Partners gefährden?
Gerade hier kann der plötzliche Tod eines Partners die Existenz des neu gegründeten Unternehmens gefährden. Beim unwiderruflichen Bezugsrecht darf das Geld der Versicherung zudem nicht gepfändet werden und ist somit bei verschuldeten Versicherten vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt.
Warum erlischt eine Bankvollmacht auch noch nach dem Tod?
Eine vom Verstorbenen erteilte Vollmacht erlischt in der Regel nicht durch seinen Tod. Der Bevollmächtigte kann also auch nach dem Tod des Vollmachtgebers über das Vermögen des Verstorbenen verfügen. Ausführlichere Informationen & Tipps zur Frage „Gilt eine Bankvollmacht auch noch nach dem Tod?“
Wie müssen die Erben sich nach dem Tod legitimieren?
Die Erben müssen sich nach dem Tod des Erblassers gegenüber der Bank legitimieren, z.B. mit Erbschein, um Zugriff auf Konten oder Schließfächer zu erhalten. Eine über den Tod hinaus geltende Vollmacht kann die Abwicklung vereinfachen. Die Bank informiert das Finanzamt über den Stand des Vermögens zum Todestag.