Wer darf Gemeinschaftseigentum nutzen?

Da das Gemeinschaftseigentum im Eigentum aller Wohnungseigentümer steht, darf es grundsätzlich auch von allen Wohnungseigentümern genutzt werden. Daher hat jeder Wohnungseigentümer einen Anteil an den Nutzungen des Gemeinschaftseigentums nur in dem Umfang, der seinem Miteigentumsanteil entspricht.

Wie funktioniert eine Wohnungseigentümergemeinschaft?

Kurz & knapp: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft entsteht, wenn es in einem Haus oder einer Wohnanlage mehrere Miteigentümer gibt. Sobald das Eigentum übertragen ist, gilt die Eigentümergemeinschaft. Dies ist in der Regel mit Anlegen der Wohnungsgrundbücher der Fall.

Ist eine Teilungserklärung bindend?

Die Teilungserklärung, die in § 8 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt ist, stellt quasi die „Verfassung“ der Wohnungseigentümergemeinschaft dar. Der darin enthaltene Inhalt ist für die Wohnungseigentümer bindend und dient der Festlegung ihrer Rechte, Pflichten und Kosten.

Wem gehört das Grundstück bei einer Eigentumswohnung?

Die Antwort: Jedes Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist auch Miteigentümer am gemeinschaftlichen Eigentum. Und dazu zählt auch das Grundstück. Eigentumswohnungen, aber auch Reihenhäuser oder Doppelhaushälften mit WEG stehen alle auf einem Grundstück, das zum Gemeinschaftseigentum gehört.

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Ist Gemeinschaftseigentum öffentlicher Raum?

Im Allgemeinen fallen öffentliche Verkehrsflächen für Fußgänger, Fahrrad- und Kraftfahrzeugverkehr, aber auch Parkanlagen und Platzanlagen darunter. Natürliche Gewässer sind in fast allen Kulturen Gemeinschaftseigentum und somit öffentliche Räume.

Wann ist man eine Wohnungseigentümergemeinschaft?

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist dann rechtlich begründet, wenn der erste Eigentümer in das Grundbuch beim zuständigen Amtsgericht eingetragen wurde. Grundlage einer jeden WEG ist die Teilungserklärung, mit der das Eigentum aufgeteilt wird.