Wer darf ins Grab?

Prinzipiell darf die Person, die das Nutzungsrecht für ein Wahlgrab innehat, entscheiden, wer dort bestattet wird. Manche Friedhofsordnungen machen jedoch Einschränkungen und schreiben beispielsweise vor, dass in Familiengräbern nur die Bestattung von unmittelbar Verwandten oder Ehepartnern zulässig ist.

Wann kann ein Grab aufgelöst werden?

Das Grab kann maximal bis zu 2 Jahren vor Ablauf der Ruhezeit aufgelöst werden. Auf manchen Friedhöfen gibt es diese Regelung nur verkürzt oder gar nicht.

Wie viele Särge dürfen in ein Grab?

Das heißt, in einer einstelligen Tiefgrabstelle können zwei, in einer zweistelligen Tiefgrabstelle sogar vier Personen beerdigt werden usw. Wie bei anderen Gräbern auch, dürfen zusätzlich Urnen beigesetzt werden. Hierbei gilt: Pro Tiefgrabstelle dürfen zwei Särge und zwei Urnen bestattet werden.

Wie viele Särge pro Grab?

In einem Doppel- oder Familiengrab können zwischen vier und sechs Särgen, je nach Größe der Grabanlage beigesetzt werden. Der erste Sarg wird wie beim Einzelgrab in einer Tiefe von 2,20 m bestattet, damit ein zweiter Sarg problemlos darüber gelegt werden kann.

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Wann darf der nächste ins Grab?

Sie beträgt mindestens acht Jahre und kann bis zu 50 Jahre dauern. In den meisten Bundesländern liegt die Frist zwischen 20 und 30 Jahre. Die Mindestruhezeit für Urnen beträgt im Land Brandenburg beispielsweise 15 Jahre und für Särge 20 Jahre. In Bremen sind das 20 Jahre für Urnen und 25 Jahre für Särge.

Wie funktioniert ein Familiengrab?

In einem Familiengrab haben mehrere Verstorbene Platz Es ist eine jahrhundertealte Tradition, dass Familien im gleichen Grab beigesetzt werden. Dabei handelt es sich um Gräber, die – in Absprache mit der Friedhofsverwaltung – frei gewählt werden können und in der Regel für mehrere Personen angelegt sind.

Kann ein Grab vorzeitig gekündigt werden?

In manchen Fällen besteht die Möglichkeit, ein Grab frühzeitig aufzulösen. Die vorzeitige Grabauflösung kann beispielsweise dann bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt beantragt werden, wenn es keinen Angehörigen gibt, der sich um die Grabpflege kümmern kann.

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