Wer darf Malerarbeiten durchführen?

Ja, ein Raumausstatter darf Malerarbeiten ausführen. Dazu muss der Raumausstatter bei der zuständigen Handwerkskammer registriert sein sowie ein Gewerbe in der Stadtverwaltung angemeldet haben.

Welche Arbeiten darf ein Malermeister ausführen?

Das darf ein Malermeister: Streichen und Verputzen von Fassaden. Lackieren und Lasieren von Türen. Bearbeiten, Behandeln und Gestalten von Oberflächen.

Wie kann man sich als Maler und Lackierer selbstständig machen?

Wer sich als Maler und Lackierer selbstständig machen will, kommt mit einer Berufsausbildung allein nicht weit. Ein Blick in die Handwerksordnung zeigt, dass es sich um ein zulassungspflichtiges Handwerk handelt. Insofern ist bei der Gründung einer Malerfirma ein Meisterbrief vorzulegen.

Was sind die Voraussetzungen für die Eintragung als Maler selbstständig?

Fachliche Voraussetzungen, um sich als Maler selbstständig zu machen. Sie müssen Ihren Meisterbrief vorlegen und eine vom jeweiligen Bundesland abhängige Eintragungsgebühr entrichten. In Bayern zahlen Einzelgründer beispielsweise 50 Euro, in Berlin 80 Euro. Die Eintragung gilt als Voraussetzung für die Gewerbeanmeldung.

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Wie sollten sie sich als Maler selbstständig machen?

Wenn Sie sich als Maler selbstständig machen möchten, ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig um die entsprechende Finanzierung kümmern. Denn ohne das nötige Kapital kann Ihre Idee noch so einzigartig und durchdacht sein – Sie werden Ihren eigenen Betrieb nicht eröffnen.

Was sind die Voraussetzungen für die Ausbildung zum Maler?

Fachliche Voraussetzungen, um sich als Maler selbstständig zu machen. Die Ausbildung zum Maler allein reicht nicht aus, wenn Sie sich als Maler selbstständig machen möchten. Da es sich um ein zulassungspflichtiges Handwerk [PDF|184 KB] handelt, müssen Sie bei der Gründung Ihres Malerbetriebs einen Meisterbrief vorlegen.