Wer darf mit dem Rad auf dem Bürgersteig fahren?
Wenn Gehwege nicht durch ein Schild für Radfahrende freigegeben sind, sind sie ausschließlich Fußgängern vorbehalten. Wer mit dem Rad fährt, muss hier entweder absteigen oder auf die Fahrbahn ausweichen, so der ADFC.
Wer darf Gehweg benutzen?
Ab dem vollendeten achten Lebensjahr bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen sie Gehwege benutzen, das heißt, sie haben die Wahl zwischen Gehweg, Fahrbahn und nicht benutzungspflichtigen Radwegen. Das Radfahren auf Gehwegen kann jedoch mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ zugelassen sein.
Ist das Fahren auf dem Gehweg untersagt?
Anhand dieses Auszuges zeigt sich, dass das Fahren auf dem Gehweg mit dem Auto untersagt ist. Hält sich ein Fahrzeugführer nicht an diese Vorschrift, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog nach sich ziehen kann. Allerdings gibt es Gefährte, mit denen es zulässig ist, den Gehweg zu nutzen.
Ist eine Gefährdung auf dem Gehweg möglich?
Gefährdung Dritter einhergeht oder zu einem Unfall führte. Auch wenn Sie mit einem Motorrad auf dem Gehweg fahren, ist eine Strafe möglich. Dies gilt ebenso, wenn Sie die Kleinkrafträder auf dem Bürgersteig abstellen.
Warum ist das Halten auf dem Gehweg verboten?
Allerdings unterscheidet die Straßenverkehrsordnung zwischen Halten und Parken. Ein Fahrzeug hält, wenn es freiwillig für weniger als drei Minuten seine Fahrt unterbricht. Für das Parken auf dem Gehweg macht das wenig Unterschied, denn aus § 12 Abs. 4 lässt sich folgern, dass sowohl das Halten als auch das Parken auf dem Bürgersteig verboten sind.
Wie kann man auf Gehwege verzichtet werden?
„In Wohnwegen mit sehr geringer Verkehrsbelastung und offener Wohnbebauung kann sich die Anlage von gesonderten Gehwegen erübrigen“ ( EFA, 3.2.1). In Wohnstraßen kann auf separate Gehwege verzichtet werden, „wenn eine Belastung von 50 Kfz in der Spitzenstunde (500 Kfz/24h) nicht überschritten wird.“
https://www.youtube.com/watch?v=J_-52OFEUzY