Wer darf Versicherungen beraten?

Grundsätzlich darf nur derjenige Gewerbetreibende Versicherungen vermitteln, der eine Erlaubnis bzw. Erlaubnisbefreiung hat und registriert ist. Die Versicherungsvermittlung ohne diese hoheitlichen Maßnahmen wird sanktioniert.

Welche Einkünfte hat ein Versicherungsvertreter?

Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Versicherungsvertreter, die Versicherungsverträge selbst vermitteln (sog. Spezialagenten), sind in vollem Umfang als selbstständig anzusehen. Das gilt auch dann, wenn sie neben Provisionsbezügen ein mäßiges festes Gehalt bekommen.

Wer ist der Versicherungsvertreter?

Versicherungsvertreter ist, wer als Handelsvertreter damit betraut ist, Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungsvertreter und dem Versicherer gelten die Vorschriften für das Vertragsverhältnis zwischen dem Handelsvertreter und dem Unternehmer (§ 84 ff. HGB).

Was sind Versicherungsvertreter im Sinne des VVG?

Zu nennen sind hier insbesondere Kaufhäuser, Kreditkartenorganisationen, Autohäuser, Reisebüros und vor allem Banken. ► Versicherungsvertreter im Sinne des VVG ist, wer von einem VR oder einem Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig (und selbstständig) Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen.

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Wie definiert der Gesetzgeber Versicherungsverträge?

Der Gesetzgeber definiert es im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unter § 59, Absatz 2: „(2) Versicherungsvertreter im Sinn dieses Gesetzes ist, wer von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen.“.

Wer ist der Auftraggeber eines Versicherungsvertreters?

Der Auftraggeber eines Versicherungsvertreters ist also nicht etwa der Kunde (Versicherungsnehmer), wie es bei einem Versicherungsmakler der Fall ist, sondern der Versicherer, bzw. die Versicherungsgesellschaft, oder auch ein anderer Versicherungsvertreter.