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Wer entscheidet Privatinsolvenz?
Das Gericht entscheidet zugleich darüber, ob es dem Antrag auf Privatinsolvenz entspricht und ob der Schuldner am Ende seiner Insolvenz prinzipiell von der Restschuld befreit werden kann. Damit beginnt die eigentliche Phase der Privatinsolvenz.
Wer entscheidet über Insolvenzantrag?
Das Insolvenzgericht ist dafür zuständig, Insolvenzverfahren durchzuführen und muss folgenden Aufgaben nachkommen: Prüfung von Insolvenzanträgen. Bestimmung und Beaufsichtigung von Insolvenzverwaltern.
Wie vorgehen bei Insolvenz?
Bei Zahlungsunfähigkeit ist innerhalb von 3 Wochen Insolvenz anzumelden. Bei Überschuldung hat der Insolvenzantrag 6 Wochen Zeit. Im Insolvenzverfahren gibt der Betrieb die Kontrolle an einen Insolvenzverwalter ab. Unter seiner Aufsicht soll sich der Betrieb sanieren und Schulden abbauen.
Wann wird eine Privatinsolvenz eingeleitet?
Ein privates Insolvenzverfahren wird demnach nur eingeleitet, wenn der Schuldner im Vorhinein versucht hat, mit seinen Gläubigern einen Schuldenvergleich auszuhandeln. In der Regel wird einem Gläubiger dabei zugesichert, dass er einen Teil seiner Forderungen beispielsweise in Form einer Ratenzahlung erhält.
Wer stellt Antrag auf Insolvenzeröffnung?
Den Antrag auf Insolvenz kann das Unternehmen selbst oder ein Gläubiger des Unternehmens stellen. Der Antrag wird beim zuständigen Amtsgericht gestellt.
Wann muss man Insolvenzantrag stellen Einzelunternehmen?
Seit dem 01.05.2021 müssen Unternehmen nun bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung wieder innerhalb von 3 bzw. 6 Wochen einen Insolvenzantrag stellen.
Was ist das Ziel des Insolvenzverfahrens?
Ziel des Insolvenzverfahrens ist die gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger. Nachdem der Antrag auf das Insolvenzverfahren gestellt wurde, leitet der Insolvenzverwalter in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen die Geschicke des Unternehmens und entscheidet so über Wohl und Wehe der Firma.
Ist es ein Grund für die Insolvenz eines Unternehmens?
Sobald es einen Grund für die Insolvenz eines Unternehmens gibt, muss noch der entsprechende Antrag beim Amtsgericht gestellt werden. Denn es gilt: Kein Antrag – kein Insolvenzverfahren. Diesen Antrag kann entweder das Unternehmen selbst stellen oder bei Zahlungsunfähigkeit auch ein Gläubiger.
Wie entscheidet das zuständige Gericht über die Insolvenz?
Das zuständige Gericht legt mit der Eröffnung der Insolvenz einen Berichtstermin und einen darauf folgenden Prüfungstermin fest. In der Gläubigerversammlung wird ein endgültiger Insolvenzverwalter gewählt. Es wird entschieden, ob das Unternehmen wirtschaftlich erfolgreich fortgeführt werden kann.
Wie läuft das Insolvenzverfahren?
Das Insolvenzverfahren läuft streng nach den rechtlichen Regelungen, die die Insolvenzordnung für die Regelinsolvenz festlegt. Sobald Gläubiger oder der Schuldner selbst einen Insolvenzgrund als erfüllt ansehen, können sie die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (§13 Ins0) beantragen.