Wer erhält Kindergeld bei Wechselmodell?

Nach Auffassung des BGH steht beim Wechselmodell der Teil des Kindergeldes, der auf die Betreuungsleistungen entfällt, beiden Elternteilen zu gleichen Teilen zu; jedem also ein Viertel des gesamten Kindergeldes. Diesen Anteil kann der Elternteil, der nicht bezugsberechtigt ist, in jedem Fall vom anderen einfordern.

Wie ist das Kindergeld aufgeteilt?

Das Kindergeld beträgt pro Monat je 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte, sowie 250 Euro für jedes weitere Kind. Unter gewissen Voraussetzungen können Kinder mit ausländischer Staatsbürgerschaft ebenfalls Kindergeld erhalten.

Warum steht dem Vater die Hälfte des Kindergeldes zu?

Bei minderjährigen Kindern steht das Kindergeld grundsätzlich beiden Eltern je zur Hälfte zu. Denn beide Eltern leisten jeweils gleichwertigen Unterhalt: der eine Elternteil den Barunterhalt, der andere Elternteil den Betreuungsunterhalt. Ausgezahlt wird das Kindergeld aber nur an einen Elternteil.

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Wann muss das Kindergeld aufgeteilt werden?

Kindergeld wird für ein Kind immer nur einem Elternteil gezahlt. Wenn die Eltern getrennt leben, dann bekommt das Elternteil das Kindergeld, bei dem das Kind die meiste Zeit lebt. Wenn der andere Elternteil Unterhalt zahlen muss, dann verringert sich der Unterhalt um die Hälfte des Kindergeldes.

Wann steht dem Vater die Hälfte vom Kindergeld nicht zu?

Wie kann der andere Elternteil das Kindergeld beantragen?

Der andere Elternteil kann dagegen für vier Jahre rückwirkend das Kindergeld bei der Familienkasse beantragen. Verlässt der Unterhaltsverpflichtete den Familienhaushalt und verliert somit die Kindergeldberechtigung, sollte er dies sofort der Familienkasse anzeigen und dafür sorgen, dass er kein Kindergeld mehr erhält.

Ist das Kind nicht im Haushalt eines Elternteils?

(1) Lebt das Kind nicht im Haushalt eines Elternteils, so steht das Kindergeld dem Elternteil zu, der Unterhalt für das Kind bezahlt. (2) Zahlen beide Elternteile Unterhalt, erhält das Kindergeld derjenige, der den höheren Unterhalt bezahlt. (3) Zahlen beide Elternteile gleich viel Unterhalt, bestimmen sie, wer das Kindergeld bekommen soll.

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Ist das Kindergeld getrennt oder geschieden?

(1) Leben die Eltern getrennt oder sind sie geschieden, wird das Kindergeld an denjenigen Elternteil bezahlt, in dessen Haushalt das Kind lebt. (2) Lebt das Kind bei beiden Elternteilen in verschiedenen Haushalten, so kommt es darauf an, wo das Kind seinen Lebensmittelschwerpunkt hat.

Ist der Elternteil gleichberechtigt für die gemeinsamen Kinder?

Betreuen getrennt lebende Eltern gleichberechtigt die gemeinsamen Kinder, steht jedem die Hälfte vom Kindergeld zu. Der Elternteil, der das Kindergeld bezieht, muss den anderen auszahlen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden (Az.: II-7 UF 45/13), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins mitteilt.