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Wer führt die Kapitalertragsteuer ab?
Einbehalten wird die Kapitalertragsteuer entweder vom Schuldner der Kapitalerträge (z. Zu den Erträgen, bei denen der Schuldner den Abzug vornehmen muss, zählen Erträge aus inländischen Gewinnausschüttungen, Genussrechten und Wandelanleihen, Lebensversicherungen und stillen Gesellschaften oder partiarischen Darlehen.
Wo zahle ich Kapitalertragsteuer?
Die Kapitalertragsteuer beziehungsweise die Abgeltungssteuer ist außerdem eine sogenannte Quellensteuer. Das bedeutet, dass der Steuerpflichtige sie nicht selbst zahlt, sondern der Steuerabzug direkt an der Quelle erfolgt. Im Fall der Kapitalertragsteuer also bei der Bank.
Welche Kapitalgewinne sind steuerpflichtig?
Kapitalgewinne aus dem Verkauf von beweglichem privatem Vermögen sind grundsätzlich steuerfrei. Steuerpflichtig werden diese Gewinne, wenn die Tätigkeit als gewerbsmässig beurteilt wird, wenn also ein selbständiger Nebenerwerb vorliegt. Siehe auch die Ausführungen zum Thema «Hobby» im Teil 1 des Artikels.
Was gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen?
Der Art nach gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen alle Entgelte aus der Nutzungsüberlassung von ( Geld -) Kapital, das heißt die Früchte aus der Kapitalnutzung. Es kommt nicht auf die Bezeichnung der Nutzungsentgelte an, sondern ausschließlich auf deren wirtschaftlichen Gehalt als Gegenleistung für die Nutzung fremden Geldkapitals.
Sind Gewinne aus Privatvermögen steuerfrei?
Gewinne aus Beteiligungen, die im Privatvermögen gehalten werden, sind steuerfrei. Private, die Aktien, Obligationen und andere Wertschriften mit Gewinn verkaufen, müssen diesen nicht als Einkommen versteuern. Der Re-formvorschlag aus dem Finanzdepartement will damit Schluss machen.
Wie sind Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern?
Einkünfte aus Kapitalvermögen sind in dem Jahr zu versteuern, in dem sie zugeflossen sind. Zugeflossen sind Einkünfte, wenn der Steuerpflichtige über sie verfügen kann, z. B., wenn sie auf dem Konto gutgeschrieben worden sind – siehe Zuflussprinzip. Umfang der Einkünfte aus Kapitalvermögen Grundlagen gemäß § 20 EStG