Wer führt eine Betriebsprüfung durch?
Es gibt verschiedene Arten von Betriebsprüfungen. Sie dienen aber alle dazu sicherzustellen, dass ein Unternehmen seine Steuern innerhalb eines bestimmten Zeitraums ordnungsgemäß in korrekter Höhe gezahlt hat. In der Regel führt entweder das Finanzamt oder die Deutsche Rentenversicherung die Prüfungen durch.
Wo findet die Betriebsprüfung statt?
Im Allgemeinen findet die Prüfung in den Räumlichkeiten des betroffenen Betriebs bzw. seines Steuerberaters statt. Können Sie dem Prüfer aber beispielsweise keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, ist die Durchführung der Betriebsprüfung auch im Finanzamt möglich.
Wie oft gibt es eine Betriebsprüfung?
Mittelbetriebe müssen demnach im Schnitt also alle 15 Jahre, Kleinbetriebe ungefähr alle 31 Jahre und Kleinstbetriebe alle 100 Jahre mit einer Überprüfung rechnen. Natürlich sind das Durschnittswerte. Einzelne Unternehmer kann eine Betriebsprüfung auch häufiger treffen. Das hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Wie entscheidet das Finanzamt über eine Betriebsprüfung?
Witte weiß auch, nach welchen Regeln das Finanzamt über eine Betriebsprüfung entscheidet: Keine Zufallsprüfung: Ein Sachbearbeiter des Finanzamtes muss einen Betrieb zur Nachprüfung vorschlagen. Die Entscheidung trifft ein Vorgesetzter, denn Personal für die Prüfungen ist knapp. Zufälligen Stichproben zieht das Finanzamt nicht.
Wie kann eine Betriebsprüfung durchgeführt werden?
Bei Verdacht auf unlautere steuerliche Aktivitäten kann eine Betriebsprüfung vom Finanzamt durchgeführt werden. In diesem zeitaufwändigen Verfahren besucht ein Betriebsführer die Geschäftsstelle des verdächtigen Unternehmens, um die Unterlagen aus der Buchführung zu untersuchen.
Was ist die Grundvoraussetzung für den Besuch des Steuerprüfers?
Die Grundvoraussetzung dafür, den Besuch des Steuerprüfers und die Betriebsprüfung zu vermeiden, ist eine ordnungsgemäße Buchführung. Sollte sie im Rahmen der Betriebsprüfung angezweifelt werden, drohen Hinzuschätzungen.
Warum trifft das Finanzamt eine Entscheidung?
Die Entscheidung trifft ein Vorgesetzter, denn Personal für die Prüfungen ist knapp. Zufälligen Stichproben zieht das Finanzamt nicht. Keine schnelle Entscheidung: „Die Sachbearbeiter sollen mindestens drei Jahre im Zusammenhang betrachten“, sagt Witte.