Wer genießt keinen besonderen Kündigungsschutz?

Personen, die Pflegezeit in Anspruch nehmen, dürfen nicht gekündigt werden. Damit stellt der Gesetzgeber diese Arbeitnehmer den Schwangeren, Müttern und Elternzeitlern gleich. Eine Besonderheit besteht darin, dass das Kündigungsverbot schon ab dem Moment gilt, in dem die Pflegezeit (bzw.

Wie lange dauert es bis eine Kündigungsschutzklage?

Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingehen; ansonsten ist die Kündigung rechtswirksam. Je nach Einigungsbereitschaft der Parteien kann ein Kündigungsschutzprozess wenige Wochen oder auch über ein Jahr dauern.

Was ist ein Sonderfall der Kündigung?

Ein Sonderfall der Kündigung ist die Änderungskündigung. Dabei handelt es sich um eine Kündigung, die gleichzeitig ein neues Vertragsangebot zu geänderten Bedingungen enthält. Der Arbeitnehmer verliert hier nicht seine Arbeit, sondern bekommt die Möglichkeit, weiter im Betrieb zu arbeiten.

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Warum braucht die Kündigung keinen Kündigungsgrund?

Grundsätzlich braucht die Kündigung keinen Kündigungsgrund enthalten. Sind im Betrieb aber mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt, so gelten die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes. Nach diesen Regelungen ist eine Kündigung nur rechtmäßig, wenn sie sozial gerechtfertigt ist.

Wann verlängert sich die Kündigungsfrist?

Ist der Arbeitnehmer 2 Jahre oder länger im Betrieb beschäftigt, verlängert sich diese Frist stetig. Prüfen Sie hierzu auch den Zugang der Kündigung. Zur Berechnung der Frist zählt nämlich nicht das Datum der Kündigung, sondern der Zugang bei Ihnen. Im Streitfall muss der Arbeitgeber beweisen, dass die Kündigung fristgerecht zugegangen ist.

Wann muss ich mich gegen die Kündigungsschutzklage eingelegt werden?

Sind Sie mit der Kündigung nicht einverstanden und wollen Sie sich gegen deren Wirksamkeit wenden, so muss innerhalb von 3 Wochen zwingend Kündigungsschutzklage eingelegt werden. Versäumen Sie diese Frist, so wird jede noch so unwirksame Kündigung wirksam und kann im Nachhinein nicht mehr angegriffen werden.