Wer gibt Auskunft über Pension?

Sie möchten eine Auskunft über die voraussichtliche Höhe Ihrer Versorgungsbezüge? Als verbeamtete Person können Sie einen Antrag auf Versorgungsauskunft stellen. Bei der Versorgungsauskunft berechnet das LBV NRW die zu erwartenden Versorgungsbezüge.

Wie berechnen sich Versorgungsbezüge?

Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Versorgungsfreibetrags sind die Bruttobezüge bei Pensionsbeginn: Versorgungsbezüge für den ersten vollen Monat im Jahr des Beginns des Versorgungsbezugs mal 12 zzgl. voraussichtliche Sonderzahlungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht (z.B. Weihnachtsgeld).

Wie hoch sind die Versorgungsbezüge?

Besteuerung der Versorgungsbezüge und Versorgungsfreibetrag

Jahr des Versorgungsbeginns In \% der Versorgungsbezüge Höchstbetrag
2016 22,4\% 1.680 €
2017 20,8\% 1.560 €
2018 19,2\% 1.440 €
2019 17,6\% 1.320 €

Wie berechnet sich der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag?

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Der Zuschlag wird nicht aus den Versorgungsbezügen ermittelt. Allerdings darf er nicht zu einem Verlust führen, er darf höchstens bis zur Höhe der um den Versorgungsfreibetrag geminderten Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden.

Wer ist zuständig für das Pensionskonto Anzeigen?

Der jeweils zuständige Pensionsversicherungsträger. Wählen Sie bitte das Service „Pensionskonto anzeigen“. Für die Benutzung dieses Online-Services müssen Sie keine Unterlagen übermitteln. Bei Nutzung dieses Services fallen für Sie keine Gebühren an.

Was ist die Gesamtgutschrift bei Pensionsbeginn?

Die Gesamtgutschrift, die bei Pensionsbeginn im Pensionskonto steht, wird durch 14 geteilt. Wenn Sie die Mindestversicherungszeit erfüllen, keine weiteren Versicherungszeiten erwerben und mit dem Regelpensionsalter in Alterspension gehen, ist dieses Ergebnis Ihre Bruttopension.

Wie können sie den Stand ihres persönlichen Pensionskontos beantragen?

Den Stand Ihres persönlichen Pensionskontos können Sie auch bei Ihrem zuständigen Pensionsversicherungsträger beantragen oder er wird Ihnen von Ihrer Dienstbehörde übermittelt. ‌ Zuletzt aktualisiert am 15. Januar 2020

Wann gibt es eine vorzeitige Pension für Frauen?

Für Frauen, die zwischen 01.01.1962 und 01.12.1965 geboren wurden, gibt es keine vorzeitige Pension, sondern nur die Alterspension. Frauen mit Geburtstagen ab 02.12.1965 können, wie die Männer, mit 62 Jahren eine „Korridorpension“ in Anspruch nehmen, wenn sie mindestens 40 Versicherungsjahre erworben haben.

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