Wer gibt die Bestattung in Auftrag?

Wer muss die Bestattung organisieren? Bestattungspflichtig sind die nächsten Familienangehörigen des Verstorbenen, und zwar gewöhnlich in folgender Reihenfolge: Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder. Die Pflicht zur Bestattung besteht unabhängig vom Erbrecht.

Wer muss für die Kosten einer Beerdigung aufkommen?

Die Kosten für die Beerdigung tragen in erster Linie die Erben – und zwar als Gegenleistung für das erhaltene Erbe. Es kann sein, dass ein einzelner Erbe den gesamten Betrag für das Begräbnis übernehmen muss. Er hat dann allerdings die Möglichkeit, die übrigen Erben anteilig in die Pflicht zu nehmen.

Wer muss die Beerdigung bezahlen wenn man das Erbe ausschlägt?

Der Staat zahlt nur dann die Beerdigung, wenn alle erbberechtigten Angehörigen das Erbe ausschlagen und niemand dem Verstorbenen zum Unterhalt verpflichtet gewesen ist. Auch wenn die Angehörigen nicht als Erben in Frage kommen, besteht die Kostentragungspflicht weiterhin für: Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner.

Was ist die Bestattungspflicht in Deutschland?

Die Bestattungspflicht Wer von Gesetzes wegen für die Bestattung eines Angehörigen zuständig ist, regelt in Deutschland die sogenannte Bestattungspflicht. Diese Pflicht trifft in der folgenden Reihenfolge: Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder.

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Was ist die Kostentragungspflicht für die Bestattung?

Die Kostentragungspflicht für die Bestattung ist von der Bestattungspflicht zu unterscheiden. Der Totenfürsorgeberechtigte hat zwar die Bestattung zu veranlassen, ist aber nicht automatisch verpflichtet die Bestattungskosten zu tragen. Die Kostentragungspflicht muss in erster Linie der Erbe übernehmen…

Wie ist die Bestattungspflicht geregelt?

Die Bestattungspflicht ist unabhängig vom Erbrecht und ist auch von der Kostentragungspflicht zu trennen. Zunächst ist geregelt, dass die Bestattungskosten vorrangig aus dem Erbe zu begleichen sind.

Ist die Bestattungspflicht mit dem Erbrecht verbunden?

Die Bestattungspflicht ist nicht mit dem Erbrecht verbunden. Es besteht die nach Landesrecht geregelte gesetzliche Verantwortung für die Bestattungspflicht. In Rheinland-Pfalz ist abweichend davon der Erbe vorrangig vor den Familienangehörigen bestattungspflichtig.