Wer gilt als Soloselbständig?

1. Was heißt Soloselbstständigkeit? Soloselbstständige beschäftigen im Gegensatz zu Selbstständigen keine weiteren Mitarbeiter_innen, also nur sich selbst. Wie andere Selbstständige auch, tragen Soloselbstständige ihre Beiträge zur Krankenversicherung selbst und müssen eigenverantwortlich für ihre Rente vorsorgen.

Wie wird Haupterwerb definiert?

Nirgendwo wird klar definiert, was man unter dem Begriff „Haupterwerb“ zu verstehen hat. Dort heißt es (Zitat): „Haupterwerb bedeutet, dass die selbstständige Tätigkeit mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden ausgeübt wird und mehr als die Hälfte des gesamten Einkommens ausmacht.

Was ist der Zuschuss für die Existenzgründungsberatung?

Zuschuss für Existenzgründungsberatung. Kosten für Beratungen durch einen Gründercoach können ebenfalls durch einen Zuschuss übernommen werden. Es gibt fast in jedem Bundesland Programme, die einen Zuschuss für die Existenzgründungsberatung vor der Gründung zur Verfügung stellen.

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Wie kann ich einen Zuschuss für die Existenzgründung zur Verfügung stellen?

Es gibt fast in jedem Bundesland Programme, die einen Zuschuss für die Existenzgründungsberatung vor der Gründung zur Verfügung stellen. Nach der Gründung können Beratungskosten durch das bundesweite Programm KfW Gründercoaching übernommen werden. Grundsätzlich muss der Gründer trotz Zuschuss einen Eigenanteil tragen.

Was müssen Selbständige beachten für die Gründungsförderung?

Wichtig: Selbständige müssen für die Gründungsförderung nachweisen, dass sie die Kenntnisse und Fähigkeiten für die Ausübung der ausübenden selbständigen Tätigkeit besitzen. Außerdem müssen Antragsteller einen tragfähiger Geschäftsplan vorlegen, der durch eine fachkundige Stelle ( z.B. Handelskammern oder Steuerberater) bestätigt werden kann.

Wie können selbständige eine Förderung beantragen?

Selbständige können auch eine Förderung zur Beratung und Erfahrungsaustausch durch Dritte (z.B. Gründungsinitiativen oder Unternehmens-/Steuerberater) beantragen, um die selbständige Erwerbstätigkeit zu strukturieren oder neu auszurichten. Für diese Förderleistungen gibt es keinen gesetzlichen Rechtsanspruch.