Wer haftet bei Unwetterschäden am Auto?

Sturmschaden am Auto Wer mit seinem Auto gegen einen umstürzenden Baum fährt oder auf wessen Auto Äste oder auch Dachziegel fallen, kann den Schaden über eine bestehende Teilkaskoversicherung geltend machen. Die Teilkaskoversicherung zahlt, wenn nachweislich Sturm mit mindestens Windstärke 8 geherrscht hat.

Wer zahlt bei Schneeschaden?

Stürzen Schnee und Eis dann auch noch auf ein parkendes Auto, zahlt in den meisten Fällen die KFZ-Vollkaskoversicherung des Halters den Schaden. Wird lediglich die Autoscheibe zerstört, leistet bereits eine Teilkaskoversicherung. Ohne Kaskoversicherung haben Fahrzeughalter schlechte Karten.

Warum brauchen sie keine Winterreifen?

Solange Ihr Fahrzeug abgestellt bleibt, benötigen Sie keine Winterreifen. Die Vorschriften der §§ 102 und 103 KFG gelten nur bei Verwendung des Fahrzeuges, das bedeutet, wenn Sie es auch tatsächlich in Betrieb nehmen. Fährt Ihnen also z. B. in Ihr mit Sommerreifen parkendes Auto ein anderes Fahrzeug hinein, haben Sie keine Schuld oder Mitschuld.

LESEN:   Was kann man mit entwassern entgegenwirken?

Was sollten sie beachten bei der Autofahrt im Winter?

Legen Sie am besten Handschuhe, Scheibenenteiser, einen Eiskratzer und eine Abdeckplane für Ihre Windschutzscheibe ins Auto. Halten Sie außerdem einen Türschloss-Enteiser außerhalb des Fahrzeugs bereit. Besonderheiten bei der Autofahrt im Winter Beim Auto müssen Sie die Scheiben vollständig enteisen.

Ist eine Versicherung verpflichtet zu entschädigen?

Es ist allgemein bekannt, dass eine Versicherung in einem Schadensfall verpflichtet ist, den Geschädigten entsprechend zu entschädigen. Aber die Tendenz geht in den letzten Jahren dahin, dass es immer mehr Versicherte gibt, die Gesamtsumme für die Auszahlungen bei Schadensfällen jedoch immer kleiner wird.

Sind Eltern oder Großeltern von einer Kfz-Versicherung abgeschlossen?

Ausnahmen: Haben Eltern oder Großeltern eine Kfz-Versicherung für einen jungen Autofahrer ab­ge­schlossen, ist von ab­weichender Halterschaft die Rede. Dasselbe gilt für verheiratete Paare: ein Ehepartner kann einen Neuwagen als Zweitwagen versichern und die Halterschaft auf seinen Partner übertragen.