Wer haftet bei Wasserschaden in Eigentumswohnung?

Ist ein Schaden an Wohnung oder Gebäude für den Wassereinbruch verantwortlich, dann zahlt meist die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers. Verursacht man selbst einen Wasserschaden in der eigenen Wohnung und werden dadurch Möbel beschädigt, dann zahlt in diesen Fällen normalerweise die eigene Hausratsversicherung.

Welche Versicherung zahlt Wasserschaden in Mietwohnung?

Grundsätzlich gilt: Einen Wasserschaden am beweglichen Mobiliar und Hausrat ersetzt die Hausratversicherung des Bewohners. Einen Wasserschaden an Wohnung oder Gebäude erstattet die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers.

Wie melde ich einen Wasserschaden bei der Versicherung?

Einen Wasserschaden müssen Sie sofort Ihrer Versicherung melden. Am besten erfolgt diese Meldung sofort telefonisch über die Hotline des Versicherers. Mit Hilfe eines Schadenformulars können Sie die Beschädigungen sowie die mögliche Schadensursache angeben. Reichen Sie mit der Schadensmeldung auch Bilder ein.

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Wer haftet bei Wasserschaden durch Regen?

Mieter haben Anspruch darauf, dass Schäden an der Bausubstanz, die durch einen Starkregen (Unwetter) in der Wohnung oder dem Keller entstehen, durch den Vermieter behoben werden. Es kann sich deswegen auch ein Anspruch auf Mietminderung ergeben.

Ist der Wasserschaden von einem Geschirrspüler nicht gefeit?

Vor einem Wasserschaden aufgrund eines auslaufenden Geschirrspülers ist man leider nicht gefeit. Dabei spielt es auch überhaupt keine Rolle, ob das Gerät beispielsweise von einer No-Name-Firma oder einer bekannten Marke, wie etwa von Siemens oder Bauknecht, stammt.

Ist der Wasserschaden von der Geschirrspülmaschine bezahlt?

Der Wasserschaden der durch die ausgelaufene Geschirrspülmaschine in der eigenen Wohnung angerichtet wurde, wird üblicherweise von der eigenen Hausratversicherung bezahlt. Die Hausratversicherung begleicht unter anderem Schäden, die aufgrund von ausgetretenem Leitungswasser entstehen, wie etwa ein aufgequollenes Parkett.

Ist ein Wasserschaden durch die Hausratversicherung ersetzt?

Einfach gesagt wird ein auftretender Wasserschaden durch die Hausratversicherung nur dann ersetzt, wenn er durch Austritt von Leitungswasser entstanden ist. Die Gründe dafür können verschieden sein. Bedeutend für die Versicherung ist aber nicht das Austreten des Wassers, sondern die Schäden die das Wasser am Hausrat verursacht hat.

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Was gilt für Wasserschäden in der Haushaltsversicherung?

In der Regel gilt, dass Wasserschäden am beweglichen Mobiliar und übrigen Hausrat durch die Haushaltsversicherung beglichen werden. Wasserschäden an der Wohnung oder am Gebäude, sowie Wasserschäden die vom Nachbarn verursacht wurden, zahlt die Haushaltsversicherung nicht.