Wer haftet für die Schenkungssteuer?

1.4 Steuerschuldner der Schenkungssteuer Der Beschenkte ist bei der Schenkungssteuer grundsätzlich Steuerschuldner und muss diese im Rahmen einer Schenkungssteuererklärung aufführen. Allerdings haften sowohl Schenker als auch Beschenkter für die Schenkungssteuer (gesamtschuldnerisch).

Wer schuldet die Schenkungssteuer?

Bei einer Schenkung sind Steuerschuldner gem. § 20 Abs. 1 ErbStG nebeneinander der Erwerber und auch der Schenker. Beide sind Gesamtschuldner; jeder von ihnen schuldet die gesamte Leistung.

Was unterliegt der Steuerpflicht für Geschenke?

Dr. Max Braeuer: Wenn Sie etwas verschenken, dann unterliegt dieses Geschenk grundsätzlich der Steuerpflicht. Schenkungen und Erbschaften sind in demselben Steuergesetz geregelt, dem Schenkung- und Erbschaftsteuergesetz. Bei der Schenkungsteuer ist es egal, wer Empfänger des Geschenkes ist.

Sind Geschenke an die Kinder steuerpflichtig?

Ebenso sind Geschenke an die Kinder und sogar an die eigene Ehefrau steuerpflichtig. Es kommt auch nicht darauf an, was Sie verschenken, also ob es sich um Geld handelt, das Sie an den Beschenkten überweisen, oder um ein Grundstück oder ein Auto oder um andere Gegenstände.

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Ist eine Abmeldung für Geschenke steuerpflichtig?

Eine Abmeldung ist jederzeit über einen Link im Newsletter möglich. Alle Geschenke sind steuerpflichtig, aber nicht in jedem Fall muss tatsächlich auch Steuer gezahlt werden. Das ist Folge der Steuerfreibeträge, die nach dem Schenkungsteuergesetz für Angehörige des Schenkers gewährt werden.

Welche Geschenke sind von der Steuer befreit?

Geschenke in diesem Wert sind also für jeden von der Steuer befreit. Bei Enkelkindern beträgt der Schenkungsteuerfreibetrag 200.000 Euro, bei Kindern 400.000 Euro und bei Ehegatten 500.000 Euro. Wenn die Geschenke innerhalb des Freibetrages steuerfrei sind, würde es eigentlich keinen Sinn machen, sie dem Finanzamt trotzdem anzuzeigen.