Wer haftet für die Verbindlichkeiten der Vorgesellschaft?

Für die von der Vorgesellschaft begründeten Verbindlichkeiten haftet zum einen das Vermögen der Vorgesellschaft. Zum anderen haftet der Handelnde als derjenige, der die Verbindlichkeiten begründet hat (in der Regel ist dies der Geschäftsführer), unbeschränkt mit seinem Privatvermögen.

Wie haftet der Geschäftsführer für Verbindlichkeiten?

Zum anderen haftet der Handelnde als derjenige, der die Verbindlichkeiten begründet hat (in der Regel ist dies der Geschäftsführer), unbeschränkt mit seinem Privatvermögen. Wird der Geschäftsführer in Anspruch genommen, so hat er gegen die Vorgesellschaft bzw. nach Eintragung gegen die Gesellschaft einen Erstattungsanspruch.

Was ist die Wirksamkeit eines beschränkten geschäftsfähigen?

VI. 1. 2. 3. Schließt ein beschränkt Geschäftsfähiger einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrages (nicht sein Zustandekommen!) nach § 108 Abs. 1 (ggf. i.V.m. § 1903 Abs. 1 S. 2) von der Genehmigung seines gesetzlichen Vertreters ab.

Was bedeutet die Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft?

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Sie bedeutet, dass für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur das Gesellschaftsvermögen und nicht das private Vermögen der Gesellschafter haftet. Diese Haftung besteht aber grundsätzlich mit dem gesamten Vermögen und nicht nur bis zur Höhe des Betrages des Stammkapitals.

Wie wird das Stammkapital beim Notar eingezahlt?

Das Stammkapital wird nach dem Beurkundungstermin beim Notar und noch vor der Eintragung im Handelsregister auf ein von der Gesellschaft in Gründung eröffnetes Bankkonto eingezahlt. Diese Einzahlung ist dem Notar nachzuweisen. Erst dann erfolgt die Übermittlung der Gründungsunterlagen zur Anmeldung an das Registergericht.