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Wer haftet für Mangelfolgeschaden?
Wer haftet für einen Mangelfolgeschaden? Wer zur Beseitigung eines Mangels verpflichtet ist, haftet nicht ohne weiteres auch für einen Mangelfolgeschaden. Hierzu ist Verschulden erforderlich, d.h. der Mangel muss vom Verkäufer, Vermieter oder vom Handwerker vorsätzlich oder fahrlässig verursacht worden sein, § 276 BGB.
Was regelt die Produkthaftung?
Unter Produkthaftung versteht man die Haftung des Herstellers für Personen- und Sachschäden, die aus der Benutzung eines fehlerhaften Produkts resultieren. Die Ansprüche entstehen unabhängig davon, ob zwischen Hersteller und Endkunde ein Vertrag geschlossen wurde. Geregelt sind sie im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).
Kann man deliktische Ansprüche ausschließen?
Demgegenüber können deliktische Ansprüche, die auf den Ausgleich derselben Schadensposition gerichtet sind, aber sehr wohl vertraglich abbedungen werden, sofern hierbei wiederum den Wertungen des §309 Nr. 7 BGB Rechnung getragen wird.
Welche Hersteller haften für die Produkthaftung?
Für die Produkthaftung zählt nicht, ob der Hersteller den Fehler verschuldet hat oder nicht. Man spricht deshalb von einer Gefährdungshaftung. Jeder Hersteller haftet unabhängig vom eigenen Verschulden für die Gefahren, die von seinem Produkt ausgehen. Der Hersteller haftet auch für sogenannte Ausreißer.
Was versteht man unter Produkthaftung?
Produkthaftung: Definition und Anspruch. Unter Produkthaftung versteht man die Haftung des Herstellers für Personen- und Sachschäden, die aus der Benutzung eines fehlerhaften Produkts resultieren. Die Ansprüche entstehen unabhängig davon, ob zwischen Hersteller und Endkunde ein Vertrag geschlossen wurde.
Wer haftet für die Fehler des Produktes?
Jeder Hersteller eines Produktes haftet für die Fehler des Produkts. Hersteller ist dabei nicht nur der eigentliche Produzent der Ware, sondern auch der Hersteller eines Teilprodukts, das noch in ein anderes Produkt eingebaut wird.
Wie kann ein Hersteller haftbar gemacht werden?
Für jeden Hersteller ist es wichtig, darüber informiert zu sein, inwieweit er für Fehler seiner Produkte haftbar gemacht werden kann. Im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) ist geregelt, wann und wer für Folgeschäden an Personen oder Sachen einstehen muss, die ein fehlerhaftes Produkt verursacht hat.