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Wer haftet für Schaden bei Probefahrt?
Geraten Sie mit einem Händler-Fahrzeug in einen Unfall bei der Probefahrt, greift in der Regel die Vollkaskoversicherung des Verkäufers, sodass Sie die Reparaturkosten nicht zahlen müssen. Doch Achtung: Der Versicherungsschutz deckt nur Fälle leichter Fahrlässigkeit ab.
Was passiert wenn bei einer Probefahrt ein Unfall?
Egal ob beim Händler oder bei einem privaten Verkäufer: Wenn der Kaufinteressent einen Unfall bei der Probefahrt grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht, kann die Versicherung des Händlers oder des privaten Verkäufers die Zahlung verweigern. Dann muss der Probefahrer für die verursachten Kosten aufkommen.
Was als Pfand bei Probefahrt?
Personalausweis als Pfand Noch auch aus einem weiteren Grund ist der Austausch der Personalien wichtig. In der Praxis habe es sich bewährt, dass der Probefahrer seinen Personalausweis als Pfand hinterlegt. „Noch besser ist es aber, wenn der Verkäufer den Kaufinteressenten bei der Probefahrt begleitet.“
Wer haftet bei Probefahrt Privatverkauf?
Probefahrt mit Privatfahrzeug Wenn ein Unfall bei einer Testfahrt mit einem Wagen von einem privaten Verkäufer verursacht wird, übernimmt zunächst die Versicherung des Verkäufers den Schaden. Daher ist es ratsam, vorab eine schriftliche Vereinbarung darüber aufzusetzen, die die Haftung im Falle eines Schadens klärt.
Was beachten bei Probefahrt als Käufer?
Folgende Punkte sollten hierzu in der Vereinbarung festgehalten werden:
- Angaben zum Fahrzeug.
- Auflistung vorhandener Fahrzeugschäden.
- Umfang der Fahrt (Dauer, Strecke etc.)
- Persönliche Daten des Interessenten (Probefahrer/-in)
- Erklärung des Interessenten, für etwaige Bußgelder und Schäden zu haften.
Wie vermeiden sie einen Unfall bei der Probefahrt?
Um einen Unfall bei der Probefahrt zu vermeiden, sollten sich Kaufinteressenten das Fahrzeug genau ansehen und auf die Verkehrssicherheit achten. Bereits vor der Fahrt sollte geklärt werden, wer nach einem Schaden bei der Probefahrt zahlt.
Kann der Fahrer die Kosten bei der Probefahrt tragen?
In diesem Fall hat der Fahrer die Kosten nach einem Unfall bei der Probefahrt zu tragen. Wurde eine Selbstbeteiligung vereinbart, zahlt die Versicherung nur den Betrag der über diese Selbstbeteiligung hinausgeht. Liegt keine Probefahrtvereinbarung vor, kann es sein, dass der Fahrer auf den gesamten Kosten sitzen bleibt.
Wie übernimmt die Versicherung die Probefahrt in der Police?
Bei einer privaten Fahrt übernimmt in der Regel die Versicherung des Verkäufers den Schaden, sofern eine Probefahrt in der Police nicht ausgeschlossen wurde.
Wer mit einem Kfz-Händler unternimmt eine Probefahrt?
Wer mit einem Fahrzeug eines Kfz -Händlers eine Probefahrt unternimmt, der kann davon ausgehen, dass ein Vollkaskoschutz für das Fahrzeug besteht und er nicht selbst für einen Schaden haftet, sondern der Verkäufer.