Wer haftet Generalunternehmer oder Subunternehmer?

In der Regel ist das der Generalunternehmer. Ansprüche wegen Mängeln der Leistung des Subunternehmers kann deshalb nur sein Vertragspartner, der Generalunternehmer, gegen ihn geltend machen. Dieser wiederum haftet auch für die Mängel des Subunternehmers seinem Auftraggeber, dem Bauherrn, gegenüber.

Was ist eine Generalunternehmerschaft?

Der Generalunternehmer (GU) erbringt in der Regel sämtliche Bauleistungen für die Errichtung eines Bauwerkes. Das Bauwerk wird somit vom GU meistens schlüsselfertig erstellt (Schlüsselfertigbau). Diese Form des Bauvertrages als ein Typ des Werkvertrages wird als Generalunternehmervertrag bezeichnet.

Welche Rechte und Pflichten hat der Generalunternehmer?

GU-Vertrag: Die Rechte und Pflichten des Generalunternehmers Der Generalunternehmer übernimmt die Ausführung einer gesamten Baute und ist gegenüber dem Besteller (Bauherrn) alleine für deren Erstellung verantwortlich. Der GU zieht seinerseits Subunternehmer und Zulieferer bei. Dieses Rechtsverhältnis wird im GU-Vertrag festgeschrieben.

Ist der Subunternehmer verpflichtet weitere Leistungen zu erbringen?

Der Subunternehmer ist auf Verlangen des Generalunternehmers verpflichtet, soweit zumutbar, weitere Leistungen für das Vorhaben zu erbringen. Die Vergütung bestimmt sich nach § 7.

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Was ist der Unterschied zwischen Subunternehmen und Nachunternehmen?

Es gibt tatsächlich einen kleinen praktischen Unterschied zwischen Subunternehmen und Nachunternehmen. Die Leistung, die das Subunternehmen erbringt, kann der Generalunternehmer, wenn Kapazitäten vorhanden sind, auch selbst verrichten. Für Leistungen die ein Nachunternehmer erbringt, fehlen dem Generalunternehmen die Befähigung,

Warum übergibt ein Generalunternehmer einen Teil der Bauleistung an einen Nachunternehmer?

Übergibt ein Generalunternehmer auf eigene Rechnung einen Teil der Bauleistung an einen Nachunternehmer, liegt ein „richtiges“ Vertragsverhältnis vor. Dabei übernimmt das Nachunternehmen die volle Mängelhaftung für die auszuarbeitende Leistung.