Wer haftet in erster Linie bei einem Verstoß gegen die DSGVO?
Haftung und Recht auf Schadensersatz gem. 82 DSGVO ist geregelt, dass jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO ein Schaden entstanden ist, Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter hat.
Wie kann ich einen datenschutzverstoß melden?
Wer als betroffene Person einen Verstoß gegen den Datenschutz melden möchte, kann sich entweder an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens oder an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden, sofern es sich um einen Verantwortlichen aus dem nicht-öffentlichen Bereich handelt.
Wer haftet bei einem Verstoß gegen das Datenschutzrecht?
Dabei handelt es sich um zwingendes Arbeitnehmerschutzrecht. Arbeitnehmer haften in betrieblichen Angelegenheiten nur bei vorsätzlichen Datenschutzverstößen. Im Falle normaler Fahrlässigkeit teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Haftung, während bei leichter Fahrlässigkeit sogar nur der Arbeitgeber haftet.
Wer haftet bei Verstößen gegen die Dsgvo?
Die Haftung trifft denjenigen, der für den Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften verantwortlich ist – also denjenigen, der über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Im Unterschied dazu trifft die Haftung für Fehler des internen Datenschutzbeauftragten immer das Unternehmen selbst!
Wie geht es mit dem Datenschutz?
Vielmehr geht es im Wesentlichen darum, Informationen zu schützen, die nicht für die Allgemeinheit bestimmt sind. Im Datenschutz stehen dabei Informationen im Fokus, die in einem unmittelbaren bzw. mittelbaren Zusammenhang zu einer bestimmten Person stehen. Hierzu gehören beispielsweise persönliche und private Daten.
Wie kann ein Verstoß gegen den Datenschutz angehoben werden?
Bei einem Verstoß gegen den Datenschutz werden die Strafen gemäß (neuem) BDSG zum Teil sogar angehoben: Die wissentliche, gewerbsmäßige und unberechtigte Weitergabe zahlreicher personenbezogener Daten kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe zur Folge haben.
Was ist der richtige Ansprechpartner für den Datenschutz?
Egal ob bezogen auf den Datenschutz in Behörden, im Internet, bei Vertragspartnern, in Behörden usf.: Der richtige Ansprechpartner ist in all diesen Fällen regelmäßig der zuständige Datenschutzbeauftragte. Ein solcher muss sowohl auf Landesebene, im Bund als auch in datenverarbeitenden Unternehmen bestellt werden.
Warum gibt es den Begriff Datenschutz?
Für den Begriff Datenschutz existiert keine spezielle Definition. Vielmehr geht es im Wesentlichen darum, Informationen zu schützen, die nicht für die Allgemeinheit bestimmt sind. Im Datenschutz stehen dabei Informationen im Fokus, die in einem unmittelbaren bzw. mittelbaren Zusammenhang zu einer bestimmten Person stehen.