Wer hat Anspruch auf den Kinderfreibetrag?

Wem steht der Kinderfreibetrag zu? Der Kinderfreibetrag steht beiden Elternteilen je zur Hälfte zu, nämlich bis das Kind 18 ist, oder aber bis es 25 Jahre alt ist, wenn es so lange noch eine Ausbildung macht oder studiert.

Was zählt als Einkommen bei Kindern?

Welches Einkommen des Kindes ist anzurechnen? Eigene Einkünfte des Kindes mindern in der Regel seinen Unterhaltsanspruch. Dies gilt für alle Einkünfte, also sowohl für Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, als auch für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Bei volljährigen Kindern wird das Kindergeld als Einkommen angerechnet.

Was ist ein eigenes Vermögen des minderjährigen Kindes?

Eigenes Vermögen des minderjährigen Kindes. Aus § 1602 Abs. 2 BGB folgt, dass minderjährige unverheiratete Kinder lediglich die Einkünfte aus ihrem Vermögen, nicht jedoch das Vermögen selbst, bedarfsdeckend zu verwenden haben. Zu unterscheiden ist also der Vermögensstamm von den Vermögenserträgen (z.B. Zinsen, Dividenden etc.).

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Wie besteht der Unterhaltsbedarf eines minderjährigen Kindes?

Der > Unterhaltsbedarf (§ 1610 BGB) eines minderjährigen Kindes besteht einerseits in Form von Betreuungs- und Erziehungsleistungen (> Naturalunterhalt ). Anderseits kosten Kinder Geld. Der Geldbedarf ist in Form des Barunterhalts zu decken.

Welche Elternteile müssen bei einem minderjährigen Auszubildenden haften?

Wenn bei einem minderjährigen Auszubildenden ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung des Kindes erfüllt und der nicht betreuende Elternteil für den gesamten Barunterhalt des Kindes haftet, müssen beide Elternteile angesichts der Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt (§ 1606 Abs.

Was ist die Anspruchsgrundlage für Kindesunterhalt?

Die Anspruchsgrundlage für Kindesunterhalt ist § > 1601 BGB. An dieser Vorschrift erkennen Sie, dass das > Alter des Kindes für den Kindesunterhalt keine Rolle spielt. Einzig und allein das > Verwandtschaftsverhältnis zwischen Kind und Eltern ist maßgebend.

Eltern erhalten für jedes Kind einen vollen Kinderfreibetrag. Diesen teilen sie sich nach dem sogenannten Halbteilungsprinzip. Bei verheirateten Paaren, die beide die Steuerklasse IV (4) haben, wird der gleiche Kinderfreibetrag angerechnet.

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Wann wird Kindergeld versteuert?

Das Kindergeld ist ein Betrag, der Eltern monatlich überwiesen wird und der nicht der Einkommensteuer unterliegt, also nicht versteuert werden muss. Der Anspruch auf Kindergeld entsteht im Geburtsmonat des Kindes und die Höhe richtet sich dabei nach der Anzahl der Kinder.

Welche Rechte und Pflichten haben die Eltern für ihre Kinder?

Eltern haben prinzipiell das Sorge- und Erziehungsrecht für ihre Kinder, woraus sich Rechte, aber auch Pflichten ergeben. Doch gerade hieraus ergeben sich in der täglichen Praxis viele Streitigkeiten die elterliche Sorge betreffend, die vielfach auch vor Gericht ausgetragen werden. Dem Gericht obliegt es dann, zum Wohle des Kindes zu entscheiden.

Ist der andere Elternteil mit dieser Entscheidung einverstanden?

Nicht immer ist der andere Elternteil jedoch mit dieser Entscheidung einverstanden, was im schlimmsten Fall eine Kindesentziehung nach sich ziehen kann. Dann enthält der Elternteil ohne Aufenthaltsbestimmungsrecht das Kind dem anderen Elternteil vor oder taucht mit dem Nachwuchs sogar unerlaubt unter.

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Kann sich ein Elternteil schuldig gemacht haben?

Sollte sich ein Elternteil des Kindesentzuges schuldig gemacht haben, muss der andere schnell handeln. Der erste Ansprechpartner ist die Polizei, um Strafanzeige und Strafantrag zu stellen. Auch ein Eilantrag auf Herausgabe oder Rückführung des Kindes kann gestellt werden. Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten.

Wie ist die Entscheidung für das Wohl des Kindes zu treffen?

Es ist in der Sache diejenige Entscheidung zu treffen, die dem Wohl des Kindes am besten entspricht. § 1628 BGB ermächtigt die Gerichte unter Wahrung des Elternrechts aus Art. 6 II GG jedoch nur dazu, zur Herbeiführung einer notwendigen Entscheidung bei Uneinigkeit der Eltern einem Elternteil die Entscheidungskompetenz zu übertragen.