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Wer hat die Beerdigungskosten zu tragen?
Für die Bestattungskosten haftet gem. § 1968 BGB der Erbe. Einen Anspruch gegen den Erben haben nur Bestattungsberechtigte oder Bestattungsverpflichtete. Bei Erbenmehrheit richtet sich der Anspruch gegen die einzelnen Miterben als Gesamtschuldner.
Ist eine Nichte Bestattungspflichtig?
Nur in wenigen Bundesländern sind Neffen sowie Nichten überhaupt bestattungspflichtig. Zum Beispiel in Bayern wird hingegen zumindest bei schweren Straftaten des Verstorbenen zulasten des (potentiell) Bestattungspflichtigen angenommen, dass die Kostentragungspflicht entfallen kann.
Sind sie verpflichtet zur Übernahme der Bestattungskosten?
Wenn das auf Sie zutrifft, sind Sie zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet oder müssen die Kosten demjenigen ersetzen, der die Bestattung an Ihrer Stelle beauftragt hat. Können Sie für den Betrag nicht aufkommen, wird die Person belangt, die dem Verstorbenen gegenüber zu Unterhalt verpflichtet war.
Wer haftet für die Bestattungskosten des Erblassers?
Für die Bestattungskosten haftet gem. § 1968 BGB der Erbe. Einen Anspruch gegen den Erben haben nur Bestattungsberechtigte oder Bestattungsverpflichtete. Bei Erbenmehrheit richtet sich der Anspruch gegen die einzelnen Miterben als Gesamtschuldner. wer im Verhältnis zwischen Vor- und Nacherben für die Bestattungskosten des Erblassers haftet.
Was ist die Kostentragungspflicht einer Bestattung?
Im BGB § 1968 wird die Kostentragungspflicht einer Bestattung geregelt. Hier heißt es: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“ Das bedeutet, dass der oder die Erben die Kosten der Bestattung tragen müssen. Unabhängig davon, wie das Verhältnis dieser zu dem Verstorbenen war.
Was sind die notwendigen und angemessenen Bestattungskosten?
Die notwendigen und angemessenen (vgl. § 1610 Abs. 1 BGB) Bestattungskosten richten sich nach der Lebensstellung des Erblassers und beinhalten – unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Nachlasses oder der Erben – alles, was zu einer würdigen Bestattung gehört.