Inhaltsverzeichnis
Wer hat die Todesstrafe in Deutschland abgeschafft?
Staatenliste
Staat | Abschaffung | Letzte Hinrichtung |
---|---|---|
Deutschland | 1949 (BRD) / 1956 (Saarland) / 1987 (DDR) | 1949 vor Gründung der BRD in Württemberg-Hohenzollern, 1981 in der DDR |
Dominikanische Republik | 1966 | 1966 |
Dschibuti | 1995 | keine |
Ecuador | 1906 | 1884 |
Wie ist die Todesstrafe in der Bundesrepublik Deutschland gestattet?
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Todesstrafe in unseren Tagen nach dem Text des Grundgesetzes aus dem ethischen und verfassungsrechtlichen, menschenrechtlichen Konsens heraus nicht mehr gestattet. Der Art. 102 GG des Grundgesetzes stellt ganz deutlich die Abschaffung der Todesstrafe fest.
Ist die Vollstreckung der Todesstrafe ein Rechtsurteil?
Die Vollstreckung der Todesstrafe als Rechtsurteil dagegen wurde seit dem beginnenden 18. Jahrhundert in Frage gestellt, gerade die Aufklärung, die mit der Erfindung der Guillotine einherging, legte seltsamerweise den Grundstein für ein Umdenken.
Warum sollte die Todesstrafe selbst durchgeführt werden?
Weiterhin schrieb Kant, dass die Todesstrafe selbst dann durchgeführt werden müsste, wenn sich ein Volk vollkommen auflösen sollte, damit jedem seine gerechte Strafe widerfährt. Sollte dies nicht der Fall sein, dann trägt die Blutschuld, die Schuld an den folgenden Taten des Mörders, das Volk.
Was ist der Grund für die Bestrafung?
Der Grund für die Bestrafung liegt in der Vergangenheit und selbst wenn eine Strafe keinen sozialen Nutzen hat, wird sie durchgeführt. Die absolute Straftheorie wird von der Theorie unterstützt, die besagt, dass jedem das widerfahre, was seine Taten wert sind. Das heißt, wer ermordet, muss selbst ermordet werden.