Wer hat ein Recht auf Mutterschaftsgeld?

Mutterschaftsgeld erhalten Schwangere, die bei Beginn der Schutzfrist mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind oder wegen der Schutzfristen kein Arbeitsentgelt erhalten. Die Krankenkasse zahlt der schwangeren Arbeitnehmerin ein Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 13 Euro pro Tag.

Was sind die Voraussetzungen für Mutterschaftsgeld?

Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse hat nur die leibliche Mutter unter folgenden Voraussetzungen: Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung spätestens 6 Wochen vor der Entbindung (= Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 Mutterschutz-Gesetz).

Wie beantragen sie den Mutterschaftsurlaub oder die Elternzeit?

Den Mutterschaftsurlaub oder die Elternzeit beantragen Sie nach der Geburt schriftlich bei der zuständigen Familienkasse. Den Antrag können Sie aus dem Netz herunterladen.

Wie lange dauert der Mutterschaftsurlaub?

Eine Frau, die ein Kind erwartet, wird vom Gesetz unter besonderen Schutz gestellt. Zu diesem Mutterschutz gehört auch der Mutterschaftsurlaub. Die werdende Mutter hat Anspruch auf einen Zeitraum von insgesamt vierzehn Wochen. Der Mutterschaftsurlaub beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt.

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Was ist für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes zuständig?

Für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes ist die Krankenkasse der Arbeitnehmerin zuständig. Ist der durchschnittliche Nettolohn pro Tag höher, trifft den Arbeitgeber die Verpflichtung, die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen. Dies kann auch bei einer Minijobberin der Fall sein.

Wie ist der Urlaub für Mütter gewährt?

Da der Urlaub für Mütter auf Basis des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) gewährt wird, sind auch die Regelungen des Gesetzes hierauf anzuwenden. Nach dem MuSchG müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Die angehende Mutter muss in einem Betrieb beschäftigt sein, der in Deutschland liegt.