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Wer hat Recht auf Trinkgeld?
Die Trinkgelder stehen allein und unmittelbar dem Arbeitnehmer zu. Dies gilt auch dann, wenn das Trinkgeld zunächst unmittelbar (z. B. an einer zentralen Kasse) an den Arbeitgeber gezahlt wird.
Haben Mitarbeiter Anspruch auf Trinkgeld?
Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt. Hieraus geht hervor: Auf Trinkgeld gibt’s kein Recht – in der Regel.
Ist Trinkgeld im Preis enthalten?
Zu trennen ist das freiwillig gezahlte Trinkgeld von Bedienungsgeld, Bedienungszuschlag oder Servicepauschale, die Bestandteil des Kaufpreises oder der Rechnung sind. Der „Knigge“ rät in Deutschland zu einem Trinkgeld zwischen 5 \% und 10 \% des Rechnungsbetrags.
Wie viel Trinkgeld bekommt man beim Kellnern?
In Deutschland ist es üblich, die Rechnung direkt beim zuständigen Kellner zu bezahlen. Die Gäste geben dabei hierzulande in der Regel etwa fünf bis zehn Prozent Trinkgeld, wie es heißt.
Ist das Trinkgeld freiwillig gezahlt?
Da aber das Trinkgeld nicht für eine Leistung des Gastwirtes gezahlt wird, sondern es sich um eine freiwillige Zahlung an den Service handelt, kann hieraus keine abzugsfähige Vorsteuer ermittelt werden. Die steuerlichen Regelungen gelten für den Gast unabhängig davon, ob das Trinkgeld an den Gastwirt oder die Servicekraft gezahlt wird.
Wie hoch ist das Trinkgeld in Deutschland?
Kurz & knapp: Trinkgeld. Nach dem allgemeinen Knigge beläuft sich in Deutschland das Trinkgeld auf zwischen 5 bis 10 Prozent. Dieser relative Betrag wird auf die Rechnungssumme aufgeschlagen. Das erhaltene Trinkgeld darf ein Arbeitnehmer in der Regel steuerfrei behalten. Er ist nicht dazu verpflichtet, es abzugeben.
Wie ist das mit dem Trinkgeld zu verfahren?
Trinkgeld ist also nach gesetzlicher Definition bereits eine Zuwendung unmittelbar an den Arbeitnehmer. Da dies aber unmittelbar dem Arbeitnehmer zufliesst, gehört es nicht in die Sphäre des Arbeitgebers – und dieser kann also damit auch nicht im Rahmen seines Direktionsrechts nach §106 GewO vorgeben, wie mit dem Trinkgeld zu verfahren ist.
Wie darf der Arbeitnehmer das Trinkgeld behalten?
Der Arbeitnehmer darf dieses Geld in der Regel behalten und muss es nicht dem Arbeitgeber geben. Der Vorgesetzte darf in der Regel auch nicht verlangen, dass Beschäftigte ihm dieses Trinkgeld aushändigen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber unter dem Punkt “Wem gehört das Trinkgeld“.