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Wer ist bei einer GmbH Der Kontoinhaber?
Bei der GmbH bzw. der UG (haftungsbeschränkt) ist ein eigenes, auf die GmbH oder UG lautendes Geschäftskonto zwingend erforderlich. Kontoinhaber ist die Gesellschaft, Kontobevollmächtigter ist der Geschäftsführer. Geeignete Konten für GmbH und UG gibt es bei allen Filialbanken.
Wie muss eine gesellschafterliste aussehen?
Die Gesellschafterliste muss die Namen (nicht Geburtsnamen), Vornamen, Geburtsdaten und Wohnorte aller Gesellschafter sowie die Nennbeträge und die laufenden Nummern der von jedem Gesellschafter übernommenen Geschäftsanteile (§ 40 Abs. 1 GmbHG) enthalten. 2 GmbHG).
Wie wird das Kontenrahmen aufgelistet?
Im Kontenrahmen werden also pauschalisiert alle Konten zur Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen aufgelistet, die für die betreffende Branche relevant sind. Für einzelne Unternehmen ist natürlich in der Regel nicht jedes Konto des gesamten Wirtschaftszweiges für die Buchführung notwendig.
Wie kann man einen eigenen Kontenplan erstellen?
Die Erstellung des eigenen Kontenplans ist dann relativ einfach, zumal viele Softwarelösungen auch Vorlagen und Vorschläge enthalten, die für viele Unternehmer (ggf. mit kleinen Anpassungen) übernommen werden können. Wichtig ist, dass man bei der Verwendung von Buchhaltungssoftware auf die Konformität mit den GoBD achtet.
Wie finde ich den richtigen Kontenrahmen?
Man sucht sich einfach aus dem passenden Kontenrahmen die benötigten Konten heraus und passt ihn den Anforderungen des eigenen Unternehmens an. Dabei kann man folgende Faustregel anwenden: Findet sich für die jeweilige Branche, in der man tätig ist, kein spezifischer Branchenkontenrahmen, kann man meist auf SKR 03 und 04 zurückgreifen.
Was gilt für den Jahresabschluss von einer GmbH?
Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss, der von einer GmbH erstellt wird, gilt unter anderem auch die sogenannte Veröffentlichungspflicht. Genauer gesagt: der Abschluss muss binnen einem Jahr nach dem jeweiligen Geschäftsjahresende im Bundesanzeiger publiziert und damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.