Wer ist der Versicherungsträger Rentenversicherung?

Die Versicherungsträger der Deutschen Rentenversicherung sind die Nachfolger der früheren BfA und LVA, sowie der Seekasse, der Bahnversicherungsanstalt und der Bundesknappschaft.

Wer sind die österreichischen Sozialversicherungsträger?

Sozialversicherungsträger

  • Österreichische Gesundheitskasse (→ ÖGK)
  • Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (→ SVS)
  • Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (→ BVAEB)

Wer ist Sozialversicherungsträger in Deutschland?

Die Träger der Sozialversicherung für die Rentenversicherung die Träger der Deutschen Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See; für die Soziale Pflegeversicherung die Pflegekassen; für die Arbeitslosenversicherung die Bundesagentur für Arbeit.

Wer kann als versicherte Person eingesetzt werden?

Aber auch Dritte können als versicherte Person eingesetzt werden, zum Beispiel wenn eine Mutter eine Unfallversicherung für ihre Kinder abschließt. Das Bezugsrecht spielt bei Lebens und Unfallversicherungen eine Rolle. Wer bezugsberechtigt ist und im Versicherungsfall die vereinbarte Leistung erhält, entscheidet der Versicherungsnehmer.

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Wie hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf Aushändigung der Versicherungspolice?

Grundsätzlich hat der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Aushändigung der Versicherungspolice seitens des Versicherers. Der Versicherungsnehmer muss nicht zwangsläufig auch die versicherte Person sein. Versicherte Person und Versicherungsnehmer können voneinander abweichen.

Wer hat den Versicherungsantrag gestellt?

Derjenige, der den Versicherungsantrag gestellt hat ist in der Regel auch der Versicherungsnehmer. Grundsätzlich hat der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Aushändigung der Versicherungspolice seitens des Versicherers. Der Versicherungsnehmer muss nicht zwangsläufig auch die versicherte Person sein.

Ist der Versicherungsnehmer versichert?

Der Versicherungsnehmer muss nicht zwangsläufig auch die versicherte Person sein. Versicherte Person und Versicherungsnehmer können voneinander abweichen. Zu den Rechten des Versicherungsnehmer zählt zum Beispiel die Benennung eines Bezugsberechtigten im Versicherungsfall.