Wer ist der Versicherungsvertreter?

Versicherungsvertreter ist, wer als Handelsvertreter damit betraut ist, Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungsvertreter und dem Versicherer gelten die Vorschriften für das Vertragsverhältnis zwischen dem Handelsvertreter und dem Unternehmer (§ 84 ff. HGB).

Sind Versicherungsvertreter selbstständig tätig?

Versicherungsvertreter, die Versicherungsverträge selbst vermitteln, sind im vollen Umfang selbstständig tätig. Dies gilt auch, wenn sie neben Provisionsbezügen ein mäßiges festes Gehalt bekommen. Soweit ein Spezialagent nebenbei auch Verwaltungsaufgaben und die Einziehung von Prämien oder Beträgen übernommen hat,…

Was sind Versicherungsvermittler und Versicherungsmakler?

Versicherungsvermittler sind nach der gesetzlichen Vorgabe Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler. Wichtigste Unterscheidungskriterien sind: Versicherungsvertreter ist, wer von einem Versicherungsunternehmen oder einem anderen Versicherungsvertreter damit beauftragt ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln.

Wie werden die Versichertenvertreter gewählt?

Die Versichertenvertreter werden in Sozialwahlen (siehe dort) gewählt. Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6.

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Wer ist der Auftraggeber eines Versicherungsvertreters?

Der Auftraggeber eines Versicherungsvertreters ist also nicht etwa der Kunde (Versicherungsnehmer), wie es bei einem Versicherungsmakler der Fall ist, sondern der Versicherer, bzw. die Versicherungsgesellschaft, oder auch ein anderer Versicherungsvertreter.

Was sind Versicherungsvertreter im Sinne des VVG?

Zu nennen sind hier insbesondere Kaufhäuser, Kreditkartenorganisationen, Autohäuser, Reisebüros und vor allem Banken. ► Versicherungsvertreter im Sinne des VVG ist, wer von einem VR oder einem Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig (und selbstständig) Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen.

Was sind die Begriffe des Versicherungsvertreters und Versicherungsmaklers?

Die Begriffe des Versicherungsvertreters und Versicherungsmaklers sind richtlinienkonform nach dem Unionsrecht und nicht handelsrechtlich i.S.v. § 92 und § 93 HGB auszulegen. Es handelt sich dabei um eine unechte Steuerbefreiung ohne Möglichkeit der Option i.S.d. § 9 UStG (§ 4 Nr. 11 UStG ist in § 9 Abs. 1 UStG nicht aufgezählt).