Wer ist für die Bestattung zuständig?

Die Bestattungspflicht Wer von Gesetzes wegen für die Bestattung eines Angehörigen zuständig ist, regelt in Deutschland die sogenannte Bestattungspflicht. Diese Pflicht trifft in der folgenden Reihenfolge: Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder.

Wer bezahlt die Beerdigung bei Sozialhilfeempfängern?

Die Kosten für eine Sozialbestattung werden nur dann vom Sozialamt getragen, wenn die finanzielle Belastung den Kostentragungspflichtigen nicht zugemutet werden kann.

Wer trägt die Bestattungskosten?

Grundsätzlich: Der Erbe trägt die Bestattungskosten. Das Gesetz geht von folgendem Grundsatz aus: nach § 1968 BGB trägt der Erbe die Bestattungskosten. Denn Bestattungskosten sind Erbfallschulden i.S.d. § 1967 BGB, für die der Erbe haftet.

Was ist die Kostentragungspflicht einer Bestattung?

Im BGB § 1968 wird die Kostentragungspflicht einer Bestattung geregelt. Hier heißt es: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“ Das bedeutet, dass der oder die Erben die Kosten der Bestattung tragen müssen. Unabhängig davon, wie das Verhältnis dieser zu dem Verstorbenen war.

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Wer trägt die Kosten der Beerdigungskosten?

Beerdigungskosten – wer zahlt? Im BGB § 1968 wird die Kostentragungspflicht einer Bestattung geregelt. Hier heißt es: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“ Das bedeutet, dass der oder die Erben die Kosten der Bestattung tragen müssen.

Warum trägt der Erbe die Bestattungskosten?

Das Gesetz geht von folgendem Grundsatz aus: nach § 1968 BGB trägt der Erbe die Bestattungskosten. Denn Bestattungskosten sind Erbfallschulden i.S.d. § 1967 BGB, für die der Erbe haftet. Außerdem soll derjenige, der finanziell von der Erbschaft profitiert, auch die Kosten einer angemessenen Bestattung des Erblassers tragen.