Wer ist haftbar im Verein?
Bei einem eingetragenen Verein haftet erst einmal immer der Verein. Er ist eine juristische Person. Nach § 31 des Bürgerlichen Gesetzbuchs haftet der Verein auch für Schäden, die Sie als Vorstand einem Dritten durch Handlungen oder pflichtwidriges Unterlassen zufügen. Das ist die sogenannte Organhaftung.
Wie haftet ein Vereinsmitglied?
Ausschließlich im Fall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Schäden haften Vorstand, Vereinsorgane oder ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder persönlich mit Ihrem Privatvermögen. Die Mitgliederversammlung hat dem Vereinsrecht nach, die Möglichkeit eine Entlastung der Vorstandsmitglieder vorzunehmen.
Wie ist die Haftung bei der Partnerschaftsgesellschaft beschränkt?
Bei der Partnerschaftsgesellschaft ist die Haftung für Schäden, die aus einer fehlerhaften Berufsausübung entstehen, auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Für andere Verbindlichkeiten, wie beispielsweise Löhne, Mieten, Beiträge etc. haften die Gesellschafter persönlich.
Was ist die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung?
Die Vermögensschaden-Haftpflicht schützt das Vermögen des Vereins und deckt Vermögensschäden, die durch schuldhafte Pflichtverletzungen verursacht werden – bspw. eine nicht fristgerechte Beantragung von Fördermitteln. Die D&O-Haftpflichtversicherungen – auch Manager-Versicherung genannt – schützt Vermögensschäden, die fahrlässig verursacht wurden.
Welche Haftungsregeln gelten für Schadensfälle während der Arbeitszeit?
Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gelten für Schadensfälle aber Sonderregeln. Denn die Haftung für einen Schaden, den ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit verursacht, ist beschränkt. Und als Prokurist sind Sie nach wie vor ein Arbeitnehmer. Aus diesem Grund ist trotz der erteilten Prokura auch Ihre Haftung grundsätzlich begrenzt.
Wie haftet der Gesellschafter mit seinem Privatvermögen?
Das heißt, auch wenn das Betriebsvermögen der Gesellschaft längst aufgebraucht ist, haftet jeder Gesellschafter mit seinem kompletten Privatvermögen. Dazu zählen sowohl die Geldmittel, wie auch Häuser, Grundstücke oder andere Sachwerte.