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Wer ist Importeur Käufer oder Verkäufer?
Importeur ist im Sinne des Außenwirtschaftsrechts derjenige, der einen Kaufvertrag über Güter mit einem ausländischen Exporteur abschließt bzw. die Güter in das Inland einführt oder einführen lässt.
Wer ist Importeur und Exporteur?
Ein Exporteur ist eine Person oder Firma, die Waren ins Ausland versendet. Dies bedeutet, dass die Person Waren von ihrem gegenwärtigen Land in ein anderes Land zum Zwecke des Handels verschickt. Der Importeur bringt Waren aus einem anderen Land in sein Land ein.
Wer kann Importeur sein?
Als Importeure kommen also ein Kunde, ein Händler oder eine Agentur in Frage, wenn diese jeweils eine natürliche oder juristische Person darstellen und ihren Firmen-Sitz in der Gemeinschaft haben.
Hat der Verkäufer bei Wechselzahlung ein zahlungsrisiko?
Einem Zahlungsrisiko ausgesetzt sind Auftragnehmer/Exporteure/Verkäufer (Gläubiger), wenn Güter oder Dienstleistungen nicht – wie beim Kaufvertrag üblich – Zug um Zug vom Schuldner bezahlt werden. Je weiter dieses Zahlungsziel hinausgeschoben ist, umso höher fällt das Zahlungsrisiko aus.
Wann bin ich Importeur?
„Importeur“ bezeichnet jede in der Union niedergelassene natürliche oder juristische Person, die ein Produkt aus einem Drittland auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringt.
Was ist der Unterschied zwischen Import und Export?
Der Hauptunterschied zwischen Import und Export besteht darin, dass Import die Handelsform ist, bei der Waren von einem inländischen Unternehmen aus anderen Ländern gekauft werden, um sie auf dem Inlandsmarkt zu verkaufen.
Welche Lieferbedingungen gibt es für den Exporteur?
Liefer- und Zahlungsbedingungen. Der Importeur handelt mit dem Exporteur dessen Lieferbedingungen für die Lieferung aus und übernimmt durch die Zahlungsbedingungen die Zahlungspflicht. Handelsklauseln wie die Incoterms regeln, ob und inwieweit der Exporteur die Transportkosten oder Versicherung übernimmt.
Was sind die Voraussetzungen für den direkten Export?
Die Durchführung des direkten Exports setzt direkte geschäftliche Kontakte des Herstellers (Exporteurs) mit Importeuren, Handelsbetrieben oder Endabnehmern im Absatzland voraus. Beim direkten Export verkauft der Exporteur seine Produkte unmittelbar an seine ausländischen Handelspartner, wobei folgende Voraussetzungen vorliegen müssen:
Was sind die Güter des Exporteurs?
Güter sind Waren, Software und Technologie (§ 2 Abs. 13 AWG) sowie Elektrizität (§ 2 Abs. 22 AWG). Der Ausführer muss Vertragspartner des Empfängers in einem Drittland sein (§ 2 Abs. 2 AWG). Der Exporteur hat Pflichten gemäß §§ 4 AWG und § 5 AWG, zudem kann er Normadressat behördlicher Maßnahmen gemäß § 8 AWG sein.