Wer ist mit Antragsteller gemeint?

Antragsteller, der Anwärter · Aspirant · Assessor · Bewerber · Kandidat ● Applikant geh. · Postulant (kath. Kirche) fachspr.

Wer kann Antragsteller sein?

Definition: Antragsteller. Antragsteller ist, wer in eigener Sache mit dem Ziel, den Erlass eines Verwaltungsakts zu erreichen, bei einer Behörde selbst einen entsprechenden Antrag stellt oder durch einen Bevollmächtigten (§ 14 VwVfG) oder Vertreter (§ 16 VwVfG) stellen lässt.

Welche Dokumente braucht man für die Anerkennung?

Die folgenden Dokumente werden als Identitätsnachweis akzeptiert:

  • deutscher Personalausweis oder Reisepass.
  • alle europäischen Personalausweise.
  • internationale Reisepässe.
  • elektronischer Aufenthaltstitel.
  • ggf. Aufenthaltsdokument wie Ankunftsnachweis, Aufenthaltsgestattung, Duldung)

Wo kann man Dokumente anerkennen?

Die Bezirksregierung Köln ist zuständig für die Anerkennung von Abschlüssen bis zum mittleren Schulabschluss, also Hauptschulabschluss und mittlere Reife. Damit die Bezirksregierung Köln Ihr Zeugnis prüfen kann, müssen Sie Ihren ersten Wohnsitz in NRW haben.

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Wer ist mit Pflegeperson gemeint?

Eine Pflegeperson im Sinne des Rechts der Pflegeversicherung ist eine Person, die eine Pflegebedürftige oder einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig in ihrer oder seiner häuslichen Umgebung pflegt.

Wer kann sich als Pflegeperson eintragen lassen?

Wird hier die Geldleistung gewählt, so muß bei der Pflegekasse mindestens eine private Pflegeperson benannt werden. Diese Person kann zur Familie gehören, möglich sind aber genauso Freunde oder Bekannte. Dieses Formular wird in der Regel von den Pflegekassen direkt mit dem Pflegestufenantrag zusammen zugesendet.

Wer kann einen DFG Antrag stellen?

Antragsberechtigt bei der DFG ist grundsätzlich jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Forschungseinrichtung im Ausland, deren bzw. dessen wissenschaftliche Ausbildung – in der Regel mit der Promotion – abgeschlossen ist.

Welche Personen sind fähig am Verwaltungsverfahren beteiligt zu sein?

Fähig, am Verwaltungsverfahren beteiligt zu sein, sind:

  1. Natürliche Personen.
  2. Juristische Personen des Privatrechts und des Öffentlichen Rechts.
  3. Vereinigungen, soweit ihnen ein Recht zustehen kann.
  4. Behörden.
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Wo kann ich mein Zertifikat anerkennen lassen?

Die Zeugnisanerkennungsstelle im Dezernat 48 der Bezirksregierung Düsseldorf ist für die förmliche Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Vorbildungsnachweise mit der deutschen Hochschulreife (ggf. auch Fachhochschulreife) für das Land Nordrhein-Westfalen sachlich zuständig.

Wo kann ich ein Anerkennung bekommen?

Wo kann ich den Antrag auf Anerkennung stellen? Sie müssen Ihren Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Stelle in Deutschland einreichen. Die zuständige Stelle finden Sie im Anerkennungs-Finder.

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