Wer ist Partei und Prozessfähig?

Parteifähigkeit bezeichnet im deutschen Zivilprozessrecht die Fähigkeit, in einem Gerichtsverfahren Partei (Kläger oder Beklagter) zu sein. Nach § 50 Abs. 1 ZPO ist parteifähig, wer rechtsfähig ist. Das geltende Prozessrecht beruht auf dem Gleichlauf von Rechtsfähigkeit und Prozessfähigkeit.

Wer ist nicht Parteifähig?

Parteifähig sind grundsätzlich alle (natürlichen und juristischen) Personen, die rechtsfähig sind (§ 50 ZPO). Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit seiner Geburt. Parteifähig sind deshalb auch minderjährige Kinder. Ihnen fehlt es jedoch an der Prozessfähigkeit, da sie nicht geschäftsfähig sind.

Was ist die Einreichung der Klage bei Gericht?

Mit Einreichung der Klage bei Gericht spricht man von einer anhängigen Klage. Es entstehen Gerichtskosten, die zwar durch eine Rücknahme der Klage auf 1/3 reduziert, jedoch nicht vollkommen beseitigt werden können. Gewinnen Sie den Prozess, trägt Ihr Gegner die Kosten.

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Was ist eine ordnungsgemäße Klage nach § 253 ZPO?

Ordnungsgemäße Klageerhebung nach § 253 ZPO Die Klageschrift muss eingereicht werden. Die Parteien und das Gericht müssen bezeichnet werden, ein bestimmter Antrag muss gestellt werden, der Klagegrund muss angegeben werden. Die Klageschrift muss eigenhändig unterschrieben sein.

Was ist die Zulässigkeit einer Klage im Zivilprozess?

Die Zulässigkeit einer Klage im Zivilprozess ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft: Die Klageschrift muss eingereicht werden. Die Parteien und das Gericht müssen bezeichnet werden, ein bestimmter Antrag muss gestellt werden, der Klagegrund muss angegeben werden.

Wie wird eine unzulässige Klage abgewiesen?

Eine unzulässige Klage wird durch Prozessurteil abgewiesen – ein Sachurteil (Urteil in der Sache) ergeht deshalb nicht. Die Zulässigkeit einer Klage im Zivilprozess ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft: Die Klageschrift muss eingereicht werden.