Wer ist übertragender Rechtsträger?

An einer Aufspaltung oder Abspaltung können als übertragender oder übernehmender Rechtsträger Personenhandelsgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften, Kapitalgesellschaften, eingetragene Genossenschaften, eingetragene Vereine, genossenschaftliche Prüfungsverbände oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit …

Wer kann ausschließlich übernehmender Rechtsträger bei einer Verschmelzung sein?

Verschmelzungsfähige Rechtsträger: Personenhandelsgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften, Kapitalgesellschaften, eingetragene Genossenschaften, eingetragene Vereine, genossenschaftliche Prüfungsverbände, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, lediglich als übertragender Rechtsträger wirtschaftliche Vereine (§ …

Für wen gilt das Umwandlungsgesetz?

Das Umwandlungsgesetz (UmwG) regelt die Umwandlung von Rechtsträgern, die ihren Sitz in Deutschland haben. Insbesondere die Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel und Vermögensübertragungen von gesellschafts-, vereins- oder genossenschaftsrechtlich organisierten Rechtsträgern ist Gegenstand des Umwandlungsgesetzes.

Was sind die Rechtsfolgen einer Verschmelzung in das übertragende Unternehmen?

Mit Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des übernehmenden Unternehmens treten drei grundlegende Rechtsfolgen ein: Das übertragende Unternehmen ist voll beendet (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 UmwG). Sind an einer Verschmelzung mehrere übertragende Unternehmen beteiligt, sind alle Unternehmen erloschen.

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Was ist die vertikale Verschmelzung?

Vertikale Verschmelzung: Vereinigung von Unternehmen, die auf unterschiedlichen (meist hintereinander geschalteten) Stufen der Leistungserstellung tätig sind (z.B. Zulieferer und Hersteller des Hauptprodukts). 3. Mischformen der horizontalen und der vertikalen Verschmelzung. 1.

Was sind bei der Verschmelzung einer GmbH zu beachten?

Dabei sind bei der Verschmelzung einer GmbH drei steuerliche Ebenen zu beachten: 1 Besteuerung der übertragenden GmbH 2 Besteuerung der übernehmenden GmbH 3 Besteuerung der Gesellschafter der übertragenden GmbH

Ist die Verschmelzung in einer Gesellschaft möglich?

Sind in einer Gesellschaft Verluste angefallen, so kann überlegt werden, durch Verschmelzung eine Verlustverrechnung mit Gewinnen einer anderen Gesellschaft zu ermöglichen. In Grenzen ist die Nutzung von Verlustvorträgen sogar rückwirkend denkbar. 6. Hebung von stillen Reserven