Inhaltsverzeichnis
Wer ist Vermieter bei mehreren Eigentümern?
Mehrere Eigentümer sind Vermieter einer Mietwohnung – Gemeinschaftliches Handeln. Grundsätzlich müssen diese Personen Ihnen gegenüber gemeinschaftlich handeln, und zwar bei allen wesentlichen rechtlichen Handlungen.
Wer muss bei einem Mietvertrag unterschreiben?
Wer muss den Mietvertrag unterschreiben? Den Mietvertrag müssen beide Vertragsparteien (Vermieter und Mieter) unterschreiben.
Wer bekommt den originalen Mietvertrag?
In der Praxis liegt der Mietvertrag in zweifacher Ausfertigung vor und jedes Exemplar wird von Mieter und Vermieter unterschrieben. Jeder Vertragspartner bekommt ein Original. Am besten fertigen Sie sich direkt dazu auch noch eine Kopie an und bewahren Original und Kopie getrennt voneinander auf.
Welche Art von Mietvertrag eignet sich am besten?
Welche Art Mietvertrag sich am besten eignet ist immer vom Einzelfall abhängig. So kommt einem ein unbefristeter Mietvertrag meist als die optimale Lösung vor, wird aber bspw. eine Wohnung nur ein paar Monate als Übergangslösung gesucht, ist ein befristeter Mietvertrag die bessere Option.
Was sind die Pflichten aus dem Mietvertrag?
Hinsichtlich der Pflichten aus dem Mietvertrag sind die Mitglieder der Gemeinschaft Gesamtschuldner. Hinsichtlich der Rechte sind sie Gesamthandsgläubiger. Rechtsgeschäftliche Erklärungen (Mieterhöhungserklärung, Abmahnung, Kündigung etc.) müssen von allen Mitgliedern abgegeben werden und allen Mitgliedern zugehen.
Wie können Vermieter und Mieter sich auf die wesentlichen Vertragsbestandteile einigen?
Können sich Vermieter und Mieter auf die wesentlichen Vertragsbestandteile einigen, so kommt durch Angebot und Annahme der Mietvertrag zustande. Durch einen Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter dem Mieter den Mietgegenstand (z.B. Wohnung) zur Benutzung zu überlassen.
Welche Besonderheiten gibt es im Mietverhältnis?
Für den Fall, dass im Mietverhältnis – sei es auf Vermieter- oder auf Mieterseite – mehrere Personen handeln (Personenmehrheit), gilt es, einige Besonderheiten zu beachten. Steht eine Immobilie im Eigentum mehrerer Personen, so treten in der Regel alle Eigentümer als Vermieter in Erscheinung.