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Wer ist von der Einkommensteuererklärung befreit?
Wenn zu erwarten ist, dass Sie nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, weil die gesamten Einkünfte des Jahres unter dem Grundfreibetrag liegen werden, können Sie sich durch eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung von der Abgabepflicht einer Steuererklärung befreien lassen.
Wer braucht keine Einkommensteuererklärung abgeben?
Generell gilt: Liegt Ihr Einkommen unterhalb des sogenannten Grundfreibetrages, dann zahlen Sie keine Steuern und müssen auch keine Steuererklärung abgeben. Im Jahr 2019 lag dieser Grundfreibetrag bei 9.408 Euro für Singles und 18.816 Euro für Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner.
Wie setzt man etwas von der Steuer ab?
Was muss man tun, um etwas „absetzen“ zu können? Um überhaupt „etwas von der Steuer abzusetzen“, müssen Sie am Ende des Jahres eine Steuererklärung machen. Das bedeutet: Sie müssen verschiedene vorgedruckte Formulare ausfüllen, die aus mehreren Seiten bestehen. Diese gibt es beim Finanzamt oder online.
Was müssen sie für eine Steuererklärung machen?
Das Wichtigste in Kürze. Angestellte, die eine Steuererklärung machen, müssen die Anlage N ausfüllen. Zusammenveranlagte müssen dieses Formular zweimal abgeben. In der Anlage N machen Sie Angaben zu Ihrem Einkommen, die Sie sich aus der Lohnsteuerbescheinigung holen.
Warum musst du eine Steuererklärung eintragen?
Trotzdem musst du es in der Regel in deine Steuererklärung eintragen und selbst dann eine Steuererklärung abgeben, wenn du das ganze Jahr ausschließlich Arbeitslosengeld bezogen hast. Sind deine jährlichen Einnahmen aus Lohnersatzleistungen größer als 410 Euro (§ 46 EstG), ist eine Steuererklärung Pflicht.
Wann muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden?
Wenn beispielsweise im Steuerbescheid 2018 ein verbleibender Verlustvortrag festgestellt worden ist, dann muss für 2019 eine Steuererklärung abgegeben werden. Auch wenn keiner dieser genannten Sachverhalte auf Sie zutrifft, kann das Finanzamt Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung per Post auffordern.
Wie kannst du deine Einkommensteuer ausrechnen?
Du kannst dir deinen persönlichen Steuersatz und die Einkommensteuer auf der Seite des Bayerischen Landesamt für Steuern ausrechnen. Deine Angaben zum Arbeitslosengeld trägst du in der Steuererklärung an zwei Stellen ein: