Wer ist zum Jahresabschluss verpflichtet?

Einen Jahresabschluss müssen grundsätzlich alle Kaufleute aufstellen (§ 242 HGB). Davon befreit sind Einzelkaufleute, die am ersten bzw. an den letzten zwei aufeinander folgenden Abschluss-Stichtagen 600.000 € Umsatzerlöse und 60.000 € Jahresüberschuss nicht überschreiten (§ 241a HGB).

Bis wann muss man den Jahresabschluss machen?

Die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften haben nach § 264 Abs. 1 HGB den Jahresabschluss innerhalb der ersten drei Monate nach Geschäftsjahresende zu erstellen. Das ist der 31. März des Folgejahres, sofern das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht.

Was ist der Jahresabschluss?

DEFINITION. DER JAHRESABSCHLUSS ist eine jahresbezogene Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens. – Der Jahresabschluss stellt immer Informationen über die Vergangenheit zur Verfügung.

Wie ist der Jahresabschluss geregelt?

Der Jahresabschluss ist im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt und wird durch das Publizitätsgesetz und das Einkommensteuergesetz ergänzt. Grundsätzlich geht es bei der Aufstellung darum, Informationen zur wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens zusammenzustellen und verständlich aufzuarbeiten. Dabei verfolgen Sie zwei Ziele:

LESEN:   Was sind OOC Talks?

Ist der Jahresabschluss wichtig für einen Unternehmer?

Der Jahresabschluss stellt die finanzielle Lage eines Unternehmens über die Spanne eines Geschäftsjahres dar. Die Aufstellung der Finanzen ist nicht nur wichtig, weil der Gesetzgeber sie fordert. Eine genaue Sondierung der finanziellen Situation ist auch für jeden Unternehmer eine wichtige Information für zukünftige Planungen.

Wann ist die Aufstellung des Jahresabschlusses angegeben?

Für eine Personengesellschaft wird für die Aufstellung des Jahresabschlusses kein Zeitraum angegeben. Im § 242 HGB ist lediglich formuliert, dass der Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz und eine GuV aufstellen muss. Das Geschäftsjahr muss dabei nicht dem Kalenderjahr entsprechen.