Inhaltsverzeichnis
Wer ist zuständig für Ruhestörungen?
Direkte Abhilfe der Ruhestörung: Polizei oder Ordnungsamt anrufen. Dies ist etwa bei der Ruhestörung der Fall, die als unzulässiger Lärm im Sinne des § 117 OWiG zu qualifizieren ist und damit eine Ordnungswidrigkeit darstellt. In diesem Fall ist das zuständige Ordnungsamt bzw. die Polizei verpflichtet, einzuschreiten.
Wo kann ich mich wegen Lärmbelästigung beschweren?
Wer eine Anzeige wegen Lärmbelästigung stellen möchte, kann entweder die Polizei rufen, die sich vor Ort ein Bild von der Lage macht. Wenn es sich nicht um eine akute Ruhestörung handelt, kann eine Anzeige auch beim Ordnungsamt gestellt werden.
Wie wenden sie sich an den Vermieter?
Bemühen Sie sich in Ihrem Beschwerdebrief an den Vermieter um eine eindeutige und klare Schilderung des Sachverhalts. Vermeiden Sie Mehrdeutigkeiten. Solche können vom Empfänger als ironisch interpretiert werden, sodass Ihr Vermieter sich auf den Arm genommen fühlt.
Welche gesetzlichen Anforderungen gibt es für den Vermieter?
Inhaltlich oder formell gibt es keine besonderen gesetzlichen Anforderungen. Allerdings sollte für den Vermieter anhand der Formulierung in dem Beschwerdebrief erkennbar sein, worüber sich der Mieter beschwert. Die Hausfriedensstörung sollte also so genau wie möglich beschrieben werden.
Ist eine Strafanzeige gegen den Vermieter möglich?
Strafanzeige gegen den Vermieter Es ist durchaus möglich gegen den Vermieter Strafanzeige erstatten, wenn er sich strafbar gemacht hat – es kommt sehr auf die Umstände des Einzelfalls an, z.B. ob es sich tatsächlich um ein Vergehen handelt, das als schwerwiegend einzuordnen ist.
Welche Vorsicht ist für Vermieter und Vermieter geboten?
Höchste Vorsicht ist für Mieter und Vermieter geboten, wenn es darum geht, einen bestehenden Mietvertrag durch eine mündliche Vereinbarung abzuändern, und zwar selbst dann, wenn nur um eine vermeindliche „Kleinigkeit“ geht. Nur mündlich hatte ein Gastwirt mit seinem Vermieter vereinbart, dass er die Monatsmiete zur Monatsmitte…