Wer kann alles für mich Bürgen?

Wer kann Bürge werden? Grundsätzlich eignet sich jeder als Bürge, der eine bessere Bonität hat als der eigentliche Kreditnehmer. Bei einem Kredit mit Bürgen ist es wichtig, dass der Bürge ein geregeltes Einkommen und einen guten SCHUFA-Score hat.

Welche Voraussetzung für Bürgschaft?

Das sind die Voraussetzungen für einen Kredit mit Bürgen

  • Unterschrift und Einverständnis von Bürge, Kreditnehmer und Kreditgeber.
  • Bürger verfügt über genügend Sicherheiten.
  • alle Beteiligte sind volljährig.
  • Kreditgeber akzeptiert den Bürgen.
  • Vertrauensverhältnis zwischen Bürge und Kreditnehmer.

Was ist eine Bürgschaft?

Bei einer Bürgschaft handelt es sich rechtlich gesehen um einen einseitig verpflichtenden Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger des Schuldners verpflichtet, für die Erfüllung einer Verbindlichkeit des Schuldners einzustehen ( §§ 765 ff. BGB ).

Wie kann die Bürgschaft übernommen werden?

Zudem heißt es: „Die Bürgschaft kann auch für eine künftige oder eine bedingte Verbindlichkeit übernommen werden.“ Es handelt sich also bei der Bürgschaft und einen Vertrag, mit dem sich der Bürge rechtskräftig dazu verpflichtet, gegenüber dem Gläubiger für die Schulden des jeweiligen Schuldners aufzukommen.

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Welche Beteiligte gibt es bei einer Bürgschaft?

Bei einer Bürgschaft gibt es drei Beteiligte: den Hauptschuldner, den Bürgen und den Gläubiger. Während Ersterer die Verbindlichkeiten des Gläubigers (z. B. einer Bank) trägt, erklärt sich der Bürge als rechtlich Dritter dazu bereit, für sie zu haften.

Wie lassen sich Bürgschaften unterscheiden?

Grundsätzlich lassen sich zwei Arten von Bürgschaften unterscheiden: die Ausfallbürgschaft und die selbstschuldnerische Bürgschaft. Diese Bürgschaft regelt, dass der Bürge erst dann zahlungspflichtig wird, wenn der Schuldner gerichtlich für zahlungsunfähig erklärt wird.