Wer kann einen Erbvertrag schließen?

Ein wirksamer Erbvertrag muss gem. § 2274 BGB wie auch ein Testament vom Erblasser(höchst) persönlich geschlossen werden. Ein Vertragspartner, der nicht selbst auch Erblasser ist, kann sich aber vertreten lassen. Der Erblasser muss nach § 2275 I BGB unbeschränkt geschäftsfähig sein.

Was regelt der Erbvertrag?

Bei einem Erbvertrag handelt es sich um eine in Vertragsform errichtete Verfügung von Todes wegen, die mit Bindungswirkung ausgestattet ist. Gesetzlich geregelt ist er in § 1941 sowie §§ 2274 ff BGB. Danach kann der Erblasser durch Vertrag Erben einsetzen sowie Vermächtnisse und Auflagen anordnen.

Kann ein Erbvertrag einseitig aufgehoben werden?

Ein Erbvertrag sowie eine einzelne vertragsmäßige Verfügung können einvernehmlich von den Parteien des Erbvertrags zu Lebzeiten aufgehoben werden (§ 2290 Abs. 1 Satz 1 BGB). Dies gilt auch, soweit in dem Erbvertrag nicht der Vertragspartner, sondern ein Dritter vertragsmäßig bedacht ist.

Wer muss Erbvertrag unterzeichnen?

Im Gegensatz zum Testament kennen alle Vertragsschließenden den Erbvertrag Inhalt und wissen demnach, wie viel und was sie erben. Wer einen derartigen Vertrag erstellen möchte, muss diesen von einem Notar beurkunden und in Gegenwart zweier Zeugen unterzeichnen lassen.

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Wann macht man einen Erbvertrag?

Ein Erbvertrag ist dann zu empfehlen, wenn sich Personen unwiderruflich begünstigen wollen (zum Beispiel Ehepartner), oder wenn jemand freiwillig auf seinen Pflichtteil verzichtet. Ein Erbvertrag hindert den Erblasser nicht daran, über sein Vermögen frei zu verfügen, solange er lebt.

Welche Vorteile hat ein Erbvertrag?

Vorteile des Erbvertrages: höhere Verbindlichkeit als beim Testament, da einseitige Änderungen des Vertrages zum Nachteil der anderen Vertragspartei nicht möglich ist (beide Parteien müssen Änderungen zustimmen), Erbschaft an Voraussetzungen knüpfbar (z. Berliner Testament, Unternehmensnachfolge sicherbar.

Kann man Erbvertrag einseitig ändern?

Der einzige Unterschied liegt darin, dass Sie den Erbvertrag nicht einseitig widerrufen oder ändern können. Wenn es in Ihrem Falle nicht mehr möglich ist, den Erbvertrag gemeinsam aufzuheben oder wenn Ihre Frau das nicht möchte, dann ist die Erbeinsetzung in dem Testament endgültig.