Wer kann meine Steuererklärung prüfen?

Ein Steuerberater führt die Prüfung Ihres Steuerbescheids für Sie durch und Sie erhalten das Prüfergebnis innerhalb von 24h – durchschnittlich in nur 4 Stunden! Ihr Steuerbescheid wird von zertifizierten Steuerberatern des ZDF-WISO Testsiegers yourXpert überprüft.

Wer bekommt einen Steuerbescheid?

Jeder Steuerpflichtige bekommt – nachdem er seine Einkommensteuererklärung abgegeben hat – vom Finanzamt einen Einkommensteuerbescheid zugeschickt. In diesem Einkommensteuerbescheid steht, ob man Steuern nachzahlen muss oder sogar Steuern erstattet bekommt und in welcher Höhe.

Was ist der Steuerrechner für die Steuern?

Der Rechner für die Steuern berechnet die Lohnsteuer und die Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag – alle Steuern können mit dem Steuerrechner ausgerechnet werden. Wenn man eine Übersicht über die Lohnsteuer hat, weiß man auch, wie viel beispielsweise bei einer Steuererklärung zurückgezahlt werden könnte.

Was ist meine Steuererklärung?

Meine Steuererklärung. Die Seite „Meine Steuererklärung“ ist die zentrale Übersichtsseite in Ihrem Steuerfall. Hier sehen Sie, ob Sie Ihren Steuerfall bereits abgegeben haben, hier können Sie die komprimierte Steuererklärung nach dem Versand per ELSTER herunterladen und hier können Sie Ihren elektronischen Steuerbescheid aufrufen,…

LESEN:   Welche Wandfarbe fur Gastronomie?

Wie werden ihre Angaben für die Steuererklärung erfasst?

Im Bereich „Daten eingeben“ von Lohnsteuer kompakt werden mit dem Steuer-Interview Ihre Angaben für die Steuererklärung erfasst. Das Interview stellt die relevanten Fragen nach Themen zusammen und führt Sie so Schritt-für-Schritt durch die für Sie relevanten Seiten Ihrer Steuererklärung.

Wie kann ich meine Steuern hochladen?

So geht’s: Der Mandant stellt Ihnen seine Belege für die Steuererklärung über die Online-Anwendung DATEV Meine Steuern digital zur Verfügung. Alternativ kann er diese mobil, ortsunabhängig über die App Upload Mobil in Meine Steuern hochladen. Dabei haben Mandanten die Möglichkeit, die Belege entweder unsortiert oder bereits vorsortiert zu liefern.