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Wer kommt in welche lohnsteuerklasse?
Steuerklasse I: alleinstehende Arbeitnehmer. Steuerklasse II: Alleinstehende mit Kind. Steuerklasse III: verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehepartner keinen oder relativ wenig Arbeitslohn bezieht. Steuerklasse IV: verheiratete Arbeitnehmer, die beide Arbeitslohn in ähnlicher Höhe beziehen.
Ist es egal welche Steuerklasse man hat?
Je größer die Lohnunterschiede zwischen den Ehepartnern bei dieser Kombination sind, desto höher fällt auch die Nachzahlung aus. Egal in welcher Steuerklasse – unterm Strich kommt nach der Steuererklärung das Gleiche heraus.
Was müssen Ehepaare in der Steuererklärung ankreuzen?
Das müssen Ehepaare in der Steuererklärung ankreuzen Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können zwischen dem Splittingtarif (Zusammenveranlagung) und dem Grundtarif ( Einzelveranlagung) wählen. Die Entscheidung für die Zusammen- oder Einzelveranlagung müssen Sie jedes Jahr bei der Abgabe Ihrer…
Welche Veranlagung gibt es für verheiratete Steuerpflichtige?
Verheiratete Steuerpflichtige haben seit 2013 nur noch die Möglichkeit zwischen der Einzelveranlagung und der Zusammenveranlagung zu wählen. Von der gewählten Veranlagungsart hängt es ab, ob für sie die Besteuerung nach dem Grundtarif oder nach dem Splittingtarif anzuwenden ist.
Warum lohnt sich die Zusammenveranlagung bei Ehegatten?
Die Zusammenveranlagung lohnt sich, wenn nur ein Ehegatte Einkünfte hat oder wenn die Einkünfte der Ehegatten unterschiedlich hoch sind. Das liegt daran, dass nach dem Steuertarif die Steuerbelastung mit steigendem Einkommen überproportional ansteigt und bei Zusammenveranlagung jedem Ehegatten die Hälfte…
Wie werden die Einkommen von Ehefrau und Ehemann zusammengerechnet?
Hierbei werden die Einkommen von Ehefrau und Ehemann zusammengerechnet und dann beiden Eheleuten zugerechnet, und erst danach erfolgt die steuerliche Behandlung als gemeinsam Steuerpflichtiger und die Berücksichtigung des Splittingtarifs.