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Wer kontrolliert die Krankenhäuser?
Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) hat der Gesetzgeber die Möglichkeit von Qualitätskontrollen in zugelassenen Krankenhäusern geschaffen. Diese Kontrollen werden vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durchgeführt.
Welche Gründe gibt es im Gesundheitswesen für Beschwerden?
3 Ursachen für Kundenbeschwerden
- Person: Neben der fachlichen Kompetenz erwarten „Kunden“ vom Personal ein dienstleistungs- und kundenorientiertes Verhalten.
- Produkt (oder Dienstleistung): Das Produkt ist mangelhaft oder es entspricht den Erwartungen des Kunden nicht.
Wer kontrolliert Psychiatrien?
Besuchskommission: kontrolliert selbstständig psychiatrische Kliniken oder andere psychiatrische Einrichtungen und befragt Patienten, Mitarbeiter oder Bewohner eigenständig. Sie ist in ihrem Auftreten unabhängig, durch die Regelung im Landespsychiatrieplan aber doch wiederum von der Landesregierung abhängig.
Was ist ein Beschwerdemanagement in einem Krankenhaus?
In jedem Krankenhaus gibt es ein Beschwerdemanagement, welches Sie in diesen Fällen kontaktieren können. Außerdem ist in einigen Ländern ein Ombudsmann bzw. eine Ombudsfrau Pflicht. Hierbei handelt es sich um eine Person, die als unparteiische Schiedsperson zwischen Ärzten und Patienten vermittelt.
Kann man sich als Patient oder Patient beschweren?
Sollten Sie sich als Patientin oder Patient schlecht oder falsch behandelt fühlen oder davon ausgehen, dass Ihre Ärztin oder Ihr Arzt gegen Regeln verstoßen hat, können Sie sich auf verschiedenen Wegen beschweren.
Wie kann ich eine Beschwerde bei der Ärztekammer bestimmen?
Diese muss schriftlich bei der zuständigen Ärztekammer erfolgen. Bestimmen können Sie die Ärztekammer durch den Sitz der Praxis des Arztes, da die Kammern je nach Bundesland aufgeteilt sind. Bei Ihrer schriftlichen Beschwerde müssen Sie auf die folgende Punkte achten. Vergessen Sie nicht Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse anzugeben.
Wie können sie sich an die Krankenkasse wenden?
Als Patientin oder Patient können Sie sich unter anderem an folgende Stellen wenden: Insbesondere, wenn Sie sich wegen eines möglichen Behandlungsfehlers beschweren und Schadensersatzansprüche geltend machen möchten, können Sie sich auch an Ihre gesetzliche Krankenkasse wenden.