Wer muss die Arbeitszeit erfassen?

Bereits im Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Arbeitgeber künftig die gesamten Arbeitsstunden ihrer Angestellten mit einem verlässlichen System erfassen müssen.

Wer darf meine Stempelzeiten sehen?

Der Arbeitgeber darf die Daten zur Anwesenheit eines bestimmten Mitarbeiters nur dann überprüfen, wenn es einen konkreten Anlass dazu gibt. Zudem muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass nur Mitarbeiter mit einer entsprechenden Berechtigung die Daten einsehen können.

Wie verbleibt der ausgefüllte Stundenzettel beim Arbeitgeber?

Der ausgefüllte Stundenzettel verbleibt im Original beim Arbeitgeber, um ihn beispielsweise bei einer Kontrolle durch den Zoll vorlegen zu können. Es ist immer sinnvoll, dass der Arbeitnehmer eine Kopie des Stundenzettels zur eigenen Dokumentation erhält. In welchen Branchen muss die Arbeitszeit zwangsläufig erfasst und dokumentiert werden?

Was sind außertarifliche Angestellte?

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Außertarifliche Angestellte, kurz AT-Angestellte genannt, sind Angestellte, die einen Aufgaben- und Verantwortungsbereich mit höheren Anforderungen als die der höchsten Vergütungsgruppe des einschlägigen Tarifvertrags haben.

Kann man den Status des AT-Angestellten bewahren?

Um den Status des AT-Angestellten jedoch zu bewahren, besteht ein Anspruch des AT-Angestellten auf die Gehaltsanpassung, wenn eine Gehaltserhöhung erforderlich ist, um bei einer Erhöhung der Tarifgehälter den Mindestabstand zum höchsten Tarifgehalt und damit den Status zu wahren (Personalbuch 21.

Was sind die wichtigsten Dokumentationen von Arbeitszeiten?

Ein beliebtes Mittel – auch zur handschriftlichen – Dokumentation von Arbeitszeiten ist der sogenannte „Stundenzettel“. Eingetragen werden Arbeitsbeginn und Ende sowie die reine Arbeitszeit. Notieren Sie also für jeden Arbeitstag: die Dauer der tatsächlichen Arbeitszeit.