Wer muss die Wohngebäudeversicherung bezahlen?
In der Regel ist der Eigentümer, welcher in den meisten Fällen auch der Vermieter ist, derjenige, der die Wohngebäudeversicherung zahlt. Nur wenn im Mietvertrag wirksam vereinbart, kann die Umlage einer Sach- und Haftpflichtversicherung, welche das Gebäude, die Bewohner und deren Besucher schützt, erfolgen.
Welche Versicherungen kann der Vermieter auf den Mieter umlegen?
Hier ist in § 2 Nr. 13 klar geregelt: „Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden“ dürfen auf die Mietergemeinschaft umgelegt werden. In den Nebenkosten darf die Gebäudeversicherung also angesetzt werden; sie gehört damit zu den sogenannten umlagefähigen Kosten.
Kann Hausratversicherung auf Mieter umgelegt werden?
Hausratversicherung: Mieter oder Vermieter in der Pflicht? Gut zu wissen: Wenn Sie als Eigentümer eine Hausratversicherung für eine vermietete möblierte Wohnung abschließen, können Sie die Kosten auf den Mieter umlegen. Bei unmöblierten Wohnungen ist dies jedoch nicht möglich.
Welche Versicherungen besitzen sie als Eigentümer?
Welche Versicherungen Sie als Eigentümer besitzen sollten. Für Mieter ist die Hausratversicherung ein absolutes Muss. Für Hausbesitzer und Vermieter ist die Liste der Versicherungen jedoch deutlich länger.
Wie ist die Hausratversicherung versichert?
Um gegen Schäden im eigenen Haushalt versichert zu sein, benötigen Sie die Hausratversicherung. Diese greift, wenn Sturm, Feuer, Diebstahl, Wasserschäden oder ähnliche Faktoren für die Beschädigung verantwortlich sind – und erspart Ihnen damit immerhin finanzielle Unkosten, sollte es zu einem Schaden kommen.
Was ist eine Risikolebensversicherung für Hausbesitzer?
Eine Risikolebensversicherung eignet sich für Hausbesitzer, die im Todesfall ihre Hinterbliebenen absichern wollen. Dies ist vor allem bei einer laufenden Immobilienfinanzierung sinnvoll. Ist der Kredit noch nicht abbezahlt und stirbt der Hauptverdiener, bleiben die Hinterbliebenen so nicht auf einem Schuldenberg sitzen.
Was können sie als Vermieter verursachen?
Als Vermieter können Sie schnell und ohne Absicht Schaden am Eigentum Ihres Vermieters verursachen – vom Sprung im Waschbecken über zerbrochene Bodenfliesen in der Küche bis hin zur Überschwemmung im Badezimmer, die in die Nachbarwohnung darunter tropft, oder gar ein Wohnungsbrand.