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WER MUSS MWST abführen?
Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Kunden Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und im Rahmen der regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abzuführen.
Wann bin ich nicht umsatzsteuerpflichtig?
Wer also selbstständig tätig ist und für seine Leistungen oder Lieferungen Geld verlangt, muss dafür Umsatzsteuer berechnen. Eine Ausnahme ergibt sich aus § 19 UStG: Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Als Kleinunternehmer gelten Selbstständige mit einem Vorjahresumsatz nicht über 17.500 Euro.
Wann ist man nicht umsatzsteuerpflichtig?
Unter bestimmten Umsatzgrenzen sind Sie nach § 19 UStG Umsatzsteuer befreit. Dies ist dann der Fall, wenn Sie unter die „Kleinunternehmerregelung“ fallen, wenn der Umsatz des laufenden Kalenderjahres voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreitet und im vergangenen Jahr nicht mehr als 22.000 Euro betrug.
Warum müssen sie sich für die MwSt anmelden?
Umsatz überschreiten, müssen Sie sich für das darauffolgende Jahr für die MWST-Abrechnung anmelden. Sie müssen also nicht nachträglich für das laufende Geschäftsjahr die MWST nachzahlen (was übrigens äusserst unangenehm wäre, weil Sie bei allen Ihren Kunden nachträglich die MWST einfordern müssten – oder selbst auf den Kosten sitzen bleiben!).
Wie ist die Anmeldung bei der MWST vorzunehmen?
Die Anmeldung ist online auf der Webseite der ESTV vorzunehmen (Startseite -> Mehrwertsteuer -> Dienstleistungen -> Formulare – Online Dienstleistungen -> Anmeldung bei der MWST). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Person/Unternehmung einen Steuervertreter mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz bestellen muss.
Kann das neue MWSTG angewendet werden?
Die neue Berechnungsmethode kann nicht rückwirkend angewendet werden. Mit dem revidierten MWSTG, das ab dem 1. Januar 2018 in Kraft tritt, sind ausländische Unternehmen nicht mehr erst ab einem Inlandumsatz von CHF 100‘000 steuerpflichtig, sondern ab einem weltweiten Umsatz von CHF 100‘000, sofern sie einen Teil davon im Inland erzielen.
Ist die MWST-Pflicht mehrwertsteuerpflichtig?
Die MWST-Pflicht ist im Gegensatz zur Buchführungspflicht nicht von der Art bzw. Rechtsform des Unternehmens abhängig. Als Selbständiger bzw. Einzelfirma werden also auch Sie dann mehrwertsteuerpflichtig, sobald Sie die 100’000.- Umsatz pro Jahr erreicht haben.