Wer muss steueranmeldung machen?

Jeder Steuerpflichtige, ob Privatperson oder Unternehmen, ist nach § 150 I Satz 3 AO (Abgabenordnung) verpflichtet, seine Steuererklärung selbst zu erstellen, die von ihm zu entrichtende Steuer selbst zu berechnen und mit der Steueranmeldung bei dem für ihn zuständigen Finanzamt einzureichen.

Wie wirkt eine Steueranmeldung?

Wirkung der Steueranmeldung Eine Steueranmeldung, die nicht zu einer Herabsetzung der bisher zu entrichtenden Steuer oder zu einer Steuervergütung führt, hat mit ihrem Eingang beim Finanzamt die Wirkung einer → Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung (§ 168 Satz 1 AO).

Was hat der Steuerpflichtige für die Besteuerung zu legen?

Hierzu hat der Steuerpflichtige alle für die Besteuerung erheblichen Tatsachen wahrheitsgemäß offen zu legen (§ 90 AO). Konkret bedeutet dies, dass ein Steuerpflichtiger, der gesetzlich verpflichtet ist oder vom Finanzamt aufgefordert wird, eine Steuererklärung abzugeben, diese nach bestem Wissen auszufüllen und dem Finanzamt einzureichen hat.

Was sind die Besteuerungsgrundlagen für die Einkommensteuer?

Besteuerungsgrundlagen für die Einkommensteuer sind z. B. der Arbeitslohn oder der Gewinn aus Gewerbebetrieb, aber auch die Höhe der Spenden oder die Krankenversicherungsbeiträge. Für bestimmte Fälle hat der Gesetzgeber jedoch ausdrücklich eine gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen angeordnet (§ 179 Abs. 1 AO).

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Welche Ansprechpersonen sind für die Einkommensteuer zuständig?

Für die gängigsten Steuerarten finden Sie hier die richtigen Ansprechpersonen. Für alle Fragen rund um die Einkommensteuer sind die örtlichen Finanzämter zuständig. Dazu gehören unter anderem die Abgabe der Steuererklärung, die Festsetzung der Steuer sowie deren Abrechnung.

Was sind die Steuereinnahmen aus der Gewerbesteuer in Deutschland?

Den größten Teil der Steuereinnahmen des Bundes machte im Jahr 2017 mit ca. 114 Milliarden Euro die Umsatzsteuer aus. Dies entsprach einem Anteil an den gesamten Einnahmen des Bundes von rund 34,5 Prozent. Die Steuereinnahmen aus der Gewerbesteuer in Deutschland beliefen sich im Jahr 2018 auf fast 56 Milliarden Euro.