Wer schreibt Datenschutzerklärung?
Durch die DSGVO sind die Anforderungen an die Inhalte der Datenschutzerklärung je nach Website und Unternehmen unterschiedlich und müssen stets individuell angepasst werden. Wenden Sie sich daher bei der Erstellung einer solchen Erklärung deshalb stets an den Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen.
Wer braucht keine Datenschutzerklärung?
Benötige ich für diese private Seite eine Datenschutzerklärung? “ Eine Datenschutzerklärung benötigen Sie nur dann, wenn Sie personenbezogene Daten erheben und verarbeiten. Auf den ersten Blick verarbeitet eine „private“ Seite nicht direkt personenbezogene Daten und würde somit keine Datenschutzerklärung benötigen.
Wie können sie eine Datenschutzrichtlinie entwerfen?
Auf der Basis unseres Musters und in Absprache mit Ihrem Datenschutzbeauftragten können Sie eine maßgeschneiderte Datenschutzrichtlinie für Ihr Unternehmen entwerfen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, alle Verarbeitungen, die im Zusammenhang mit den IT-Systemen stattfinden, vorab zu identifizieren.
Was sind die gesetzlichen Grundlagen für eine Datenschutzerklärung auf Webseiten?
Datenschutzerklärung auf Webseiten: Gesetzliche Grundlagen. Nur in sehr seltenen Fällen können Sie auf eine Datenschutzerklärung auf Ihrer Website verzichten. Betreiben Sie eine Homepage, die für die Öffentlichkeit zugänglich ist, muss ein Hinweis zwingend vorhanden sein. Laut TMG und DSGVO sind die personenbezogenen Daten besonders schützenswert.
Was sind die Hinweise zum Datenschutz auf einer Webseite?
Auf jeder Homepage ist eine Datenschutzerklärung Pflicht. Auch eine private Webseite muss die Hinweise enthalten. Das TMG bestimmt, dass die Hinweise zum Datenschutz jederzeit vom Nutzer einsehbar sein müssen. Das bedeutet, dass der Link zu Ihrer Datenschutzseite von jeder einzelnen Ihrer Website aus klickbar sein muss.
Kann man auf eine Datenschutzerklärung auf ihrer Website verzichten?
Nur in sehr seltenen Fällen können Sie auf eine Datenschutzerklärung auf Ihrer Website verzichten. Betreiben Sie eine Homepage, die für die Öffentlichkeit zugänglich ist, muss ein Hinweis zwingend vorhanden sein.